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Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Nordrhein-Westfalen 99110009014001, 99110009014001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009014001, 99110009014001

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Leistungsbezeichnung II

Meldung von geänderten Hundehalterdaten an das örtliche Ordnungsamt für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hundeabmeldung (Synonym), Kampfhund (Synonym), Hundehalter (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym), Halten von Hunden (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Hundesteuer (Synonym), gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde (Synonym), Hundeabmeldung (Synonym), Hundehändler (Synonym), Tier (Synonym), Hund (Synonym), Listenhund/e (Synonym), Rassenhund/e (Synonym), Jagdhund (Synonym), Hundesteuermarken (Synonym), Hündin (Synonym), Umzug (Synonym), Kampfhund/e (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Welpe (Synonym), Hundebesitzer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

von Halterdaten

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Als Halter/in eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder einen Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, sind Sie verspflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

Volltext

Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden? Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden? Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?

Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen nach §3 und 10 des Landeshundegesetztes sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen müssen.

Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

  • Onlineformular ausfüllen (welches? Geht das nur online?)
  • Unterlagen hochladen
  • Antrag absenden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt ist auch die Ordnungsbehörde zu informieren.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei bestimmten Hunde ist eine Haltungserlaubnis erforderlich:

  • Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist
  • Hunde weiterer bestimmter Rassen

Als Halterin oder Halter solcher Hunde sind Sie verpflichtet, jede Adressänderung der Ordnungsbehörde mitzuteilen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden