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Hundehaltung Meldung

Nordrhein-Westfalen 99110009014000, 99110009014000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009014000, 99110009014000

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Meldung

Leistungsbezeichnung II

Meldepflicht für Hunde

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Meldung großer Hunde (Synonym), Meldung gefährlicher Hunde (Synonym), Gefährliche Hunde (Synonym), Meldepflicht für Hunde (Synonym), Große Hunde (Synonym), Hunde bestimmter Rassen (Synonym), Meldung Hunde bestimmter Rassen (Synonym), Scheidung (Synonym), Namensänderung des Hundehalters (Synonym), Hochzeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

§ 1 DVO LHundG NRW

Teaser

Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

  • Jede Hundehaltung mit Ausnahme der Haltung von Kleinhunden ist grundsätzlich beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes anzuzeigen.
  • Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht
  • Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden?
  • Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden?
  • Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?
  • Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden, insbesondere eine Melde- und Erlaubnispflicht. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie vor Beginn der Haltung den Hund beim Ordnungsamt anzeigen sowie einen Antrag auf eine Haltungserlaubnis stellen müssen. Zudem müssen Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben. Falls Sie in einen anderen Ort ziehen, ist die Haltung auch dem Ordnungsamt am neuen Ort zu melden. Sie müssen darüber hinaus das Ordnungsamt auch informieren über den Tod Ihres Hundes oder falls Sie diesen verkaufen bzw. weggeben.

Erforderliche Unterlagen

Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis

Voraussetzungen

  • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
  • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
  • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

Kosten

Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

Bearbeitungsdauer

Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

Frist

Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
  • Für Hunde, deren Rasse als gefährlich eingestuft ist, und für Hunde bestimmter Rassen, die nach § 10 Landeshundegesetz NRW reglementiert sind, besteht ebenfalls eine gesetzliche Meldepflicht, verbunden mit einer Erlaubnispflicht.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

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