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Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

Nordrhein-Westfalen 99110009010001, 99110009010001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110009010001, 99110009010001

Leistungsbezeichnung

Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

Leistungsbezeichnung II

Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Verhaltenstest/Wesenstest (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym), Halten von Hunden (Synonym), Leinenpflicht, Anleinpflicht (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Blindenhund (Synonym), Maulkorbpflicht (Synonym), Behindertenhund (Synonym), Hundehalter*in (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Hundehaltung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

Verrichtungsdetail

vom Leinenzwang

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 5 III Landeshundegesetz (LHundG NRW)

Teaser

Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

Volltext

Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" (LHundG NRW §3) und "Hunde bestimmter Rassen" (LHundG NRW §10) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon kann der*die Hundehalter*in eine Befreiung beantragen. An bestimmten Plätzen und Bereichen - vor allem innerorts - gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.

Verhaltenstest/Verhaltensprüfung:
Für eine Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test müssen Sie persönlich mit dem Hund erscheinen - die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.

Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.

Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

Für die Verhaltensprüfung fallen Gebühren an. Die Verhaltensprüfung ist nicht Bestandteil dieser Beschreibung.

Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten des*der Hundehalters*in, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.

Der*die Hundehalter*in erhält eine positive Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung.

Ausnahmegenehmigung:
Nach Prüfung des Antrages Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang durch die Kommunalverwaltung erhalten Sie einen behördlichen Bescheid über Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang.
Diese amtliche Befreiung ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen. Bei Verstößen kann die Hundehaltung untersagt werden.
An bestimmten Plätzen und Bereichen - vor allem innerorts - gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
  • Erhalt einer amtlichen Befreiung

Kosten

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) 18a.1.5 Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht Gebühr: EUR 25

Verfahrensablauf

  • Formular ausfüllen
  • Entsprechende Nachweise hochladen
  • Prüfung des Antrages
  • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
  • Erstellung des Gebührenbescheides

Bearbeitungsdauer

Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Befreiung vom Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang
  • Für "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang.
  • Als Hundehalter*in können Sie in bestimmten Fällen eine Befreiung beantragen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden