Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Gehwegüberfahrten Herstellung

Nordrhein-Westfalen 99108015182000, 99108015182000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015182000, 99108015182000

Leistungsbezeichnung

Gehwegüberfahrten Herstellung

Leistungsbezeichnung II

Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Kantstein (Synonym), Bürgersteigabsenkung (Synonym), absenken (Synonym), Grundstück (Synonym), Fußwegabsenkung (Synonym), Grundstückserschließung (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym), Bürgersteigabsenkung (Synonym), Stellplatz Grundstück (Synonym), Bürgersteig (Synonym), Zufahrt (Synonym), öffentlicher Straßenraum (Synonym), absenken (Synonym), Bordstein (Synonym), Gehwegüberfahrt (Synonym), Grundstückserschließung (Synonym), Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), Gehwegüberfahrt (Synonym), Bordstein (Synonym), Zufahrt (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym), Fußweg (Synonym), Stellplatz (Synonym), Fußwegabsenkung (Synonym), Kantstein (Synonym), Gehweg (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Herstellung (182)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

Volltext

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie beispielsweise einen Stellplatz errichten möchten und dazu der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Gehwegüberfahrt.

Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma 

in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Planskizze der Örtlichkeit
  • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
  • Fotos der Bestandssituation

Voraussetzungen

Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

circa 6 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Herstellung
  • Die Gehwegüberfahrt oder auch Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen
  • Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt ist die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich,
  • Wird eine Firma beauftragt, muss ein zugelassenes Unternehmen sein
  • Die Kosten sind selbst zu tragen
  • Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Sondernutzung. Sie wird von der zuständigen Stelle festgelegt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden