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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Nordrhein-Westfalen 99108012005000, 99108012005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108012005000, 99108012005000

Leistungsbezeichnung

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Außenwerbung (Synonym), Sondernutzung (Synonym), Sondernutzung von Gehwegen (Synonym), Informationsstand (Synonym), Außengastronomie (Synonym), Benutzung über Gemeingebrauch (Synonym), Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand (Synonym), Werbestand (Synonym), Verkaufsstand (Synonym), Sondernutzungserlaubnis (Synonym), Fahrradständer (Synonym), Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (Synonym), Sondernutzung von Plätzen (Synonym), Straßensondernutzung (Synonym), Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen (Synonym), Grundstückszufahrt (Synonym), Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand (Synonym), Warenstand (Synonym), Sondernutzung von Straßen (Synonym), Plakatierung (Synonym), Bordsteinabsenkung (Synonym), Straßencafé (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauverfahren (2050500)
  • Transportgenehmigungen (2110200)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)

https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__8.html

Teaser

Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Volltext

Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

  • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
  • Anbringen von Plakaten
  • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
  • Betrieb von Außengastronomie
  • die Ausübung von Straßenkunst
  • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
  • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)

Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

Voraussetzungen

keine

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
  • Wer eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte, benötigt eine Sondererlaubnis
  • Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten
    • Anbringen von Geschäftsschildern oder Werbeanlagen, die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen)
  • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

  • Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden