Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte
Inhalt
Begriffe im Kontext
Parkerlaubnis (Synonym), EU-Ausweis (Synonym), blauer Ausweis (Synonym), Behindertenparkplatz (Synonym), Parkausweis für Schwerbehinderte (Synonym), oranger Ausweis (Synonym), Parkberechtigung (Synonym), SB-Ausweis (Synonym), Parkausweis für Schwerbehinderte (Synonym)
- Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat
Fachlich freigegeben am
29.07.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer*in nutzen, eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
"Oranger Parkausweis"
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol). Ansonsten gelten mit dem bundesweit gültigen orangen "Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" die gleichen Parkerleichterungen wie beim blauen Ausweis.
- Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)