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Bewohnerparkausweis Erteilung

Nordrhein-Westfalen 99108001001000, 99108001001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001001000, 99108001001000

Leistungsbezeichnung

Bewohnerparkausweis Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Bewohnerparkausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anwohner (Synonym), Parkzone (Synonym), Bewohner (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Anwohnerparkausweis (Synonym), Parkerlaubnis (Synonym), parken (Synonym), Handwerker (Synonym), Fußgängerzone befahren (Synonym), Anwohnerparkausweis (Synonym), Anwohner (Synonym), Parkberechtigung (Synonym), parken (Synonym), Bewohnerparken (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Als Bewohnerin oder Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

Volltext

Als Bewohner können Sie für Ihr Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen.

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken über einen längeren Zeitraum oder ohne Nutzung eines Parkscheins nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Stellplatz.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • aktuelle Meldebestätigung
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
  • Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. (Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.)

Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Hinweise

Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bewohnerparkausweis Erteilung
  • für eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug möglich
  • gilt nur für speziell ausgewiesene Zonen
  • garantiert keinen Stellplatz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden