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Reisekosten zur Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung Erstattung

Nordrhein-Westfalen 99107119039000, 99107119039000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107119039000, 99107119039000

Leistungsbezeichnung

Reisekosten zur Krankenbehandlung der sozialen Entschädigung Erstattung

Leistungsbezeichnung II

Erstattung von Reisekosten im Rahmen der Krankenbehandlung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Erwerbsunfähigkeit (Synonym), Gesundheitsstörung (Synonym), soziales Entschädigungsrecht (Synonym), gesundheitliche Schäden (Synonym), Hilfsmittel (Synonym), Betroffene von Straftaten (Synonym), Terrortaten (Synonym), Gesundheitsstörung (Synonym), Soziale Entschädigung (Synonym), Erwerbsunfähigkeit (Synonym), Teilhabeleistungen (Synonym), Gesundheitsschaden (Synonym), Reisekosten (Synonym), psychische Gewalt (Synonym), Krankenbehandlung (Synonym), Gewaltopfer (Synonym), Gewaltopfer (Synonym), Terrortaten (Synonym), Heilmittel (Synonym), Opfer (Synonym), Fürsorgestellen (Synonym), Taxikosten (Synonym), psychische Gewalt (Synonym), gesundheitliche Schäden (Synonym), soziales Entschädigungsrecht (Synonym), Gewalttaten (Synonym), Versorgungsämter (Synonym), sexualisierte Gewalt (Synonym), Fürsorgestellen (Synonym), Fahrtkosten (Synonym), medizinische Behandlung (Synonym), Soziale Entschädigung (Synonym), medizinische Behandlung (Synonym), sexualisierte Gewalt (Synonym), Teilhabeleistungen (Synonym), Krankenbehandlung (Synonym), Betroffene von Straftaten (Synonym), Versorgungsämter (Synonym), Unterstützung (Synonym), Gewalttaten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erstattung (039)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Geschädigte können eine Erstattung der Reise-/Fahrkosten zur Krankenbehandlung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Geschädigte, deren Anspruch auf Heilbehandlung festgestellt worden ist, erhalten ab 1. Januar 2024 Leistungen der Krankenbehandlung.

Berechtigte haben Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten und anderen Reisekosten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenbehandlung entstehen.

Den Berechtigten werden für

  • sich,
  • eine notwendige Begleitung sowie für Kinder, deren Mitnahme erforderlich ist, weil ihre anderweitige Betreuung nicht sichergestellt ist

die notwendigen Reisekosten einschließlich des Gepäcktransports sowie der Kosten für Verpflegung und Unterkunft in angemessenem Umfang ersetzt.

Kein Anspruch auf Ersatz der Reisekosten besteht, wenn eine stationäre Behandlung ohne zwingenden Grund abgebrochen wird.

Dauert eine Maßnahme länger als acht Wochen, so können auch die notwendigen Reisekosten für im Regelfall monatlich zwei Familienheimfahrten oder monatlich zwei Fahrten eines Familienangehörigen zum Aufenthaltsort des Berechtigten übernommen werden.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL). 

Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

  • Nachweis einer schädigungsbedingt notwendigen ambulanten oder stationären Krankenbehandlung
  • Nachweis der entstandenen Kosten (Entfernung in km, Fahrkarten etc.)
  • Ggf. Nachweis der Notwendigkeit einer Begleitung
    • Ärztliches Attest bei Notwendigkeit der Begleitung bei psychischen Schädigungsfolgen
    • Durch Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG oder H

Voraussetzungen

  • Sie als Geschädigte haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Aus der gesundheitlichen Schädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die als Schädigungsfolgen mit einem Grad der Schädigungsfolgen bereits anerkannt sind.
  • Ihnen sind im Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung für die anerkannten Schädigungsfolgen Fahr- oder andere Reisekosten entstanden.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der für Sie örtlich zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen Lippe), ob Sie Anspruch auf eine Erstattung von Reisekosten zur Krankenbehandlung haben.  Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf Soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf Soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - Referat für Soziales Entschädigungsrecht (VIC2) https://www.mags.nrw/soziales-entschaedigungsrecht Landschaftsverband Rheinland - Fachbereich Soziale Entschädigung https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/soziale_entschaedigung.jsp Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Soziales Entschädigungsrecht https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/

Hinweise

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Kurztext

  • Reisekosten zur Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung Erstattung
  • Fördervoraussetzungen:
    • Eine anerkannte Schädigungsfolge
    • Notwendigkeit einer Anreise, um die Krankenbehandlung durchführen zu können
  • Kosten: der Antrag ist kostenlos
  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
  • Zuständig in NRW: Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden