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Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung Erstattung Fahrtkosten

Nordrhein-Westfalen 99107116039002, 99107116039002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107116039002, 99107116039002

Leistungsbezeichnung

Leistungen in einer Traumaambulanz der sozialen Entschädigung Erstattung Fahrtkosten

Leistungsbezeichnung II

Erstattung der Kosten für die Fahrt zur Traumaambulanz beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gesundheitsstörung (Synonym), schnelle Hilfen (Synonym), Fürsorgestellen (Synonym), sexualisierte Gewalt (Synonym), Fahrtkosten (Synonym), soziales Entschädigungsrecht (Synonym), Soziale Entschädigung (Synonym), schnelle Hilfen (Synonym), Teilhabeleistungen (Synonym), Versorgungsämter (Synonym), Fallmanagement (Synonym), Versorgungsämter (Synonym), gesundheitliche Schäden (Synonym), Betroffene von Straftaten (Synonym), Erwerbsunfähigkeit (Synonym), Gewalttaten (Synonym), Unterstützung (Synonym), Fürsorgestellen (Synonym), Fallmanagement (Synonym), Gewalttaten (Synonym), psychotherapeutische Erstversorgung (Synonym), Traumaambulanz (Synonym), Traumaambulanz (Synonym), Gewaltopfer (Synonym), medizinische Behandlung (Synonym), Heilmittel (Synonym), Gewaltopfer (Synonym), psychische Gewalt (Synonym), psychotherapeutische Erstversorgung (Synonym), Opfer (Synonym), Fahrkosten (Synonym), psychische Gewalt (Synonym), Betroffene von Straftaten (Synonym), gesundheitliche Schäden (Synonym), Gesundheitsschaden (Synonym), Teilhabeleistungen (Synonym), Pflegeleistungen (Synonym), soziales Entschädigungsrecht (Synonym), Terrortaten (Synonym), Erwerbsunfähigkeit (Synonym), medizinische Behandlung (Synonym), sexualisierte Gewalt (Synonym), Hilfsmittel (Synonym), Pflegeleistungen (Synonym), Gesundheitsstörung (Synonym), Soziale Entschädigung (Synonym), Terrortaten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erstattung (039)

Verrichtungsdetail

Fahrtkosten

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden und in einer Traumaambulanz behandelt wurden, können Sie eine Erstattung der Fahrkosten erhalten. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat, eines Kriegs oder einer Impfung sein. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Volltext

Traumaambulanzen bieten Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.

Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können die erforderlichen Fahrkosten zur nächstgelegenen Traumaambulanz übernommen werden. Gleiches gilt für die erforderlichen Fahrkosten einer notwendigen Begleitperson sowie für Kinder, deren Mitnahme erforderlich ist, weil ihre Betreuung nicht sichergestellt ist.

Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zu Grunde gelegt, der bei der Beförderung in der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist. Bei der Beförderung in einem anderen Verkehrsmittel wird ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung zu Grunde gelegt.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL). 

Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

  • Nachweise der Fahrkosten, zum Beispiel:
    • Kopie der Fahrkarten
    • Belege für Parkkosten
    • Tankbeleg
  • Zeit/Ort der Behandlung

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen
  • Sie haben entweder Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
  • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten

oder

  • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

oder

  • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten
  • Leistungen in einer Traumaambulanz können nur in Deutschland erfolgen
  • Die Fahrkosten werden nur zur nächstgelegenen Traumaambulanz übernommen
  • Leistungen können nur in Traumaambulanzen erbracht werden, mit denen die entsprechenden Verwaltungsbehörden einen Vertrag abgeschlossen haben
  • Die Adressen können in der jeweiligen Behörde erfragt werden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der für Sie örtlich zuständige Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen Lippe), ob Sie einen Anspruch auf die Erstattung von Fahrkosten bei Leistungen in einer Traumaambulanz haben. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie erhalten eine Bewilligung über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von zwei Wochen. Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - Referat für Soziales Entschädigungsrecht (VIC2) https://www.mags.nrw/soziales-entschaedigungsrecht Landschaftsverband Rheinland - Fachbereich Soziale Entschädigung https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/soziale_entschaedigung.jsp Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Soziales Entschädigungsrecht https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Leistungen in einer Traumambulanz der Sozialen Entschädigung Erstattung Fahrtkosten
  • Fördervoraussetzungen
    • Befundbericht über das schädigende Ereignis mit gesundheitlichen Schädigungsfolgen, welches eine Behandlung in einer Traumaambulanz erforderlich macht; wird im erleichterten Verfahren festgestellt (es handelt sich um eine schnelle, unbürokratische Sofortmaßnahme)
    • Eine Behandlung in einer Traumaambulanz ist bereits erfolgt
  • Kosten: der Antrag ist kostenlos
  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
  • Zuständig in NRW: Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden