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Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Berechtigte

Nordrhein-Westfalen 99107115148001, 99107115148001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107115148001, 99107115148001

Leistungsbezeichnung

Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Berechtigte

Leistungsbezeichnung II

Fallmanagement im Rahmen der sozialen Entschädigung als Berechtigter beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gewalttaten (Synonym), Begleitung des Verfahrens (Synonym), Heilmittel (Synonym), Fallmanagement (Synonym), soziales Entschädigungsrecht (Synonym), Ermittlung des Hilfebedarfs (Synonym), psychische Gewalt (Synonym), Gewaltopfer (Synonym), Fürsorgestellen (Synonym), Begleitung des Verfahrens (Synonym), Hilfsmittel (Synonym), gesundheitliche Schäden (Synonym), Betroffene von Straftaten (Synonym), Erwerbsunfähigkeit (Synonym), Teilhabeleistungen (Synonym), Hinterbliebene (Synonym), Betroffene von Straftaten (Synonym), Soziale Entschädigung (Synonym), Terrortaten (Synonym), Opfer (Synonym), Teilhabeleistungen (Synonym), Fallmanagement (Synonym), Berechtigte (Synonym), gesundheitliche Schäden (Synonym), Versorgungsämter (Synonym), psychische Gewalt (Synonym), Entschädigung (Synonym), Erwerbsunfähigkeit (Synonym), Gewaltopfer (Synonym), Pflegeleistungen (Synonym), psychotherapeutische Erstversorgung (Synonym), Ermittlung des Hilfebedarfs (Synonym), Gesundheitsstörung (Synonym), sexualisierte Gewalt (Synonym), Soziale Entschädigung (Synonym), medizinische Behandlung (Synonym), soziales Entschädigungsrecht (Synonym), Gewalttaten (Synonym), psychotherapeutische Erstversorgung (Synonym), Unterstützung (Synonym), Gesundheitsstörung (Synonym), Fürsorgestellen (Synonym), Berechtigte (Synonym), Pflegeleistungen (Synonym), Versorgungsämter (Synonym), Aufklärung (Synonym), Gesundheitsschaden (Synonym), Terrortaten (Synonym), medizinische Behandlung (Synonym), Angehörige (Synonym), sexualisierte Gewalt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Erbringung (148)

Verrichtungsdetail

Berechtigte

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie oder eine Angehörige oder nahestehende Person durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurde, können Sie das Fallmanagement in Anspruch nehmen. Das Fallmanagement begleitet Sie aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Volltext

Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.

Leistungen des Fallmanagements werden mit Einwilligung der Berechtigten erbracht, die auch die erforderlichen Datenerhebungen erfasst. Die Einwilligung ist schriftlich zu dokumentieren.

Berechtigte können ein Fallmanagement erhalten.

Das Fallmanagement umfasst insbesondere:

  1. die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
  2. den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen,
  3. die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Träger von Sozialleistungen haben oder haben könnten,
  4. die Unterstützung bei der Antragstellung, die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung,
  5. die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.

Das Fallmanagement kann die Kontaktaufnahme mit möglicherweise berechtigten Personen umfassen.

Soweit eine Bedarfsermittlung und ein Teilhabeplanverfahren durchzuführen sind, werden Leistungen des Fallmanagements ergänzend erbracht.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Landschaftsverband (LVR oder LWL). 

Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

  • Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
    • Die Angabe eines schädigenden Ereignisses oder einer gesundheitlichen Schädigung ist ausreichend

Voraussetzungen

  • Sie oder eine angehörige oder nahestehende Person haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen

oder

  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
  • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten

oder

  • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

oder

  • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft ihr örtlich zuständiger Landschaftsverband, ob die Leistungen des Fallmanagements in Betracht kommen und durchgeführt werden können. Zuständig ist der Landschaftsverband in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson beim Landschaftsverband Rheinland (FB Soziale Entschädigung Tel: 0221 809 5401; E-Mail: SER@lvr.de) oder Landschaftsverband Westfalen Lippe (Amt für Soziales Entschädigungsrecht Tel: 0251 591 01; E-Mail: SER@lwl.org) vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an den für Ihren Antrag zuständigen Landschaftsverband zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen - Referat für Soziales Entschädigungsrecht (VIC2) https://www.mags.nrw/soziales-entschaedigungsrecht Landschaftsverband Rheinland - Fachbereich Soziale Entschädigung https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/soziale_entschaedigung.jsp Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Amt für Soziales Entschädigungsrecht https://www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/

Hinweise

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Leistungen des Fallmanagements der sozialen Entschädigung Erbringung für Berechtigte
  • Fördervoraussetzungen: Angabe eines schädigenden Ereignisses mit gesundheitlichen Schädigungsfolgen
  • Kosten: der Antrag ist kostenlos
  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
  • Zuständig in NRW: Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden