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Pflegewohngeld Gewährung

Nordrhein-Westfalen 99107049080000, 99107049080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107049080000, 99107049080000

Leistungsbezeichnung

Pflegewohngeld Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Pflegewohngeld beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Altersheim (Synonym), Heimpflegekosten (Synonym), Vollstationäre Pflege (Synonym), Investitionskosten (Synonym), Hilfe zur Pflege (Synonym), Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Synonym), Heimpflege (Synonym), Seniorenheim (Synonym), Heimunterbringung (Synonym), Öffentliche Förderung der Pflegeeinrichtung (Synonym), Bewohnerbezogene Förderung (Synonym), Heimkostenzuschuss (Synonym), Leistungen der Pflegeversicherung (Synonym), Altenheim (Synonym), Heimkosten (Synonym), Pflegeheim (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Voraussetzungen für den Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))

§ 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI) 

SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)

§ 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)

Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)

§ 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)

§ 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)

Teaser

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

Volltext

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftige Person vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Dieses Pflegewohngeld wird als Zuschuss zu den  Investitionskosten der Pflegeeinrichtung gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der  pflegebedürftigen Person und erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, teilt die bearbeitende Stelle nach Antragseingang mit. Zu diesen Unterlagen zählen regelmäßig: 

  • Betreuungsurkunde oder Vollmacht
  • Einstufungsbescheid der Pflegekasse
  • Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Zinsnachweise, Pension, Versicherungsleistungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung)
  • Einkommensnachweise des Ehegatten und Lebenspartner (z.B. Arbeitslosengeldbescheid oder Gehaltsnachweise)
  • Auszüge aller vorhandenen Girokonten in der Regel der letzten drei Monate ab Antragstellung
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge, Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Grundbuchauszüge bei vorhandenem Grundbesitz, Einheitswertbescheid, Erbansprüche, Ansprüche gegenüber Dritten, Wertpapiere/Depot, Bestattungsvorsorgevertrag, Grabpflegevertrag)
  • Nachweise über verkauftes, übertragenes oder verschenktes Vermögen (z.B. Kaufverträge, Übergabeverträge, Altenteilverträge oder Schenkungsverträge)
  • Testament oder Vermächtnis

Voraussetzungen

  • Die anspruchsberechtige Person lebt in vollstationärer Pflege.
  • Die anspruchsberechtige Person wurde mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.
  • Das Einkommen reicht nicht oder teilweise nicht aus, um die Investitionskosten zu finanzieren.
  • Das Vermögen der anspruchsberechtigen Person übersteigt 10.000 Euro nicht (bei verheirateten/ verpartnerten Personen und bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften 15.000 Euro).
  • Die Anspruchsberechtigte Person lebt in NRW oder hat Verwandte 1. oder 2. Grades im Kreis oder dem angrenzenden Kreis, in dem sich die Pflegeeinrichtung befindet.
  • Die Pflegeeinrichtung gehört zu den geförderten Einrichtungen

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag als antragsberechtigte Person selbst stellen. Mit Ihrer Zustimmung kann dies auch von der Pflegeeinrichtung übernommen werden. 

Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird Ihr Antrag geprüft. Dabei kann es sein, dass weitere Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorlage sämtlicher Informationen beträgt die Bearbeitungsdauer durchschnittlich bis zu drei Monaten.

Frist

Keine, der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Weiterführende Informationen

https://www.mags.nrw/foerderung-von-investitionskosten

Hinweise

  • Leistung wird für ein Jahr bewilligt und direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt.
  • Die Leistung kann nach Antragstellung bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Pflegewohngeld Gewährung
  • Zuschuss bei vollstationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
  • erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2
  • abhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person
  • Leistung wird für ein Jahr bewilligt und direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt
  • Pflegewohngeld ist daher eine bewohnerbezogene Förderung einer Pflegeeinrichtung.
  • Antragsstellung bei der Kommune, in der die antragsberechtigte Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

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