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Pflegewohngeld

Nordrhein-Westfalen 99107049000000, 99107049000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107049000000, 99107049000000

Leistungsbezeichnung

Pflegewohngeld

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Voraussetzungen für den Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung

Lagen Portalverbund

  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 14 APG NRW (Förderung vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen (Pflegewohngeld))

§ 16 APG DVO NRW (Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI) 

SGB X (Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz)

§ 14 SGB XI (Begriff der Pflegebedürftigkeit)

Kapitel 11 SGB XII (Einkommens- und Vermögensprüfung)

§ 91 SGB XII (Pflegewohngeld als Darlehen)

§ 93 SGB XII (Übergang von Ansprüchen)

Teaser

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen. Dieser bezieht sich auf die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

Volltext

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen als pflegebedürftige Person vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Dieses Pflegewohngeld wird als Zuschuss zu den  Investitionskosten der Pflegeeinrichtung gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der  pflegebedürftigen Person und erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zuschuss bei vollstationärer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung
  • abhängig von Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person
  • erfordert die Einstufung in mindestens Pflegegrad 2
  • Leistung wird für ein Jahr bewilligt und direkt an die Pflegeeinrichtung ausgezahlt
  • Antragsstellung bei der Kommune, in der die antragsberechtigte Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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