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Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen Veränderungen anzeigen

Nordrhein-Westfalen 99107045011000, 99107045011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107045011000, 99107045011000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen Veränderungen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen Veränderungen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

ZDF (Synonym), Radio (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), Medien (Synonym), TV (Synonym), GEZ (Synonym), ARD (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Senatskanzlei Bremen

Teaser

Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihrer Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie der Rundfunkbeitrag wird angepasst.

Volltext

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

Kosten

Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben ändern, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:

  • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte
  • Beitragsnummer
  • Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs
  • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit 
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Veränderungsanzeige 
  • Änderungen selbständig anzeigen
  • Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden