Ermäßigtes Nahverkehrsticket
Inhalt
Begriffe im Kontext
Monatsticket (Synonym), ÖPNV (Synonym), Berechtigungsschein (Synonym), Fahrschein (Synonym), Mobilitätsticket (Synonym), Hartz-IV-Fahrkarte (Synonym), Mobil-Pass (Synonym), Vergünstigung (Synonym), Öffentlicher Personennahverkehr (Synonym), Monatskarte (Synonym), Geringverdiener (Synonym), Monatskarte (Synonym), Rabatt (Synonym), Fahrschein (Synonym), geringe Einkünfte (Synonym), Ermäßigung (Synonym), Fahrkarte (Synonym)
- Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten
Fachlich freigegeben am
11.11.2022
Fachlich freigegeben durch
KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Berechtigungsschein für den Bezug ermäßigter Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr beziehen.
Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes.
Das Angebot des ermäßigten Nahverkehrstickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung und ist deshalb nicht in allen Kommunen verfügbar. Sie können den Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei den Sozialämtern erhalten.
Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
- Pass für Geringverdienende oder Nachweis über den Bezug von
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII oder
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
- Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.
- Sozialticket beantragen (Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket)
- Unterstützung für einkommensschwache Familien und Bürger/-innen
- Ermöglicht den Bezug von ermäßigten Nahverkehrstickets
- Voraussetzung ist Bezug von bestimmten Leistungen (z.B. Grundsicherung, ALG II, Leistungen nach AsylbLG)
- freiwillige kommunale Leistung
- zuständige Behörde: kommunal unterschiedlich bei den Jobcentern und Sozialämtern