Unterhaltsvorschuss
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten
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Der Unterhaltsvorschuss ist geregelt im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab und beträgt seit dem 1. Januar 2022 (nach Abzug des Kindergeldes) monatlich:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu EUR 177,
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu EUR 236,
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu EUR 314.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Zuständig ist das Jugendamt an Ihrem Wohnsitz. Finden Sie hier das Jugendamt in Ihrer Nähe.
Voraussetzungen:
- Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt
- Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.
- Kinder bis maximal 17 Jahren
- Elternteil ist alleinerziehend (z.B. auch verwitwet)
- Elternteil und Kind müssen in einem Haushalt leben
Höhe ab 01.01.2022:
- Kinder von 0 bis zu 5 Jahren bis zu EUR 177 pro Monat
- Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu EUR 236 pro Monat
- Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu EUR 314 pro Monat