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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anmelden

Nordrhein-Westfalen 99107008104000, 99107008104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008104000, 99107008104000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anmelden

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Medien (Synonym), ZDF (Synonym), GEZ (Synonym), TV (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), ARD (Synonym), Radio (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Senatskanzlei Bremen

Teaser

Für die Finanzierung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen wir alle Rundfunkbeiträge bezahlen. Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben.

Volltext

Der Rundfunkbeitrag wird im privaten Bereich je Wohnung erhoben und hängt nicht von Art und Zahl der Rundfunkgeräte ab. Es gilt die Regel: eine Wohnung – ein Beitrag.
Der Rundfunkbeitrag umfasst alle

  • Rundfunkgeräte,
  • Smartphones und
  • Computer

innerhalb Ihrer Wohnung und in den Privatautos aller Wohnungsbewohner. Zahlt ein Bewohner oder eine Bewohnerin den Rundfunkbeitrag, ist damit die Beitragspflicht für alle in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Sie sind Student oder Studentin und leben in einem Studentenwohnheim? Hier kommt es auf die genauen räumlichen Gegebenheiten vor Ort an. Sie müssen einen Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn Sie Ihr Zimmer durch einen eigenen Eingang direkt

  • vom Treppenhaus oder
  • einem Vorraum aus oder
  • von außen betreten können.

Sie müssen keinen Beitrag zahlen, wenn Sie Ihr Zimmer nur über eine andere Wohnung betreten können.
Menschen mit Behinderungen und Empfänger staatlicher Leistungen können Erleichterungen erhalten.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • wenn Sie volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
  • wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.

Kosten

Abgabe: 6,12€
monatlich ermäßigter Rundfunkbeitrag
Beitrag: 18,36€
monatlich je Wohnung
Abgabe: 18,36€
monatlich jede weitere Wohnung

Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anmelden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie

  • dort wohnen,
  • dort gemeldet sind oder
  • im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.

Hinweise

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich anmelden
  • 1 Beitrag je Wohnung
  • Gilt für alle Bewohner:Innen
  • Ermäßigung für bestimmte Personengruppen möglich
  • Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden