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Rundfunkbeitrag abmelden

Nordrhein-Westfalen 99107008070000, 99107008070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008070000, 99107008070000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag abmelden

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag abmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

ARD (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), ZDF (Synonym), Medien (Synonym), TV (Synonym), Radio (Synonym), GEZ (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Senatskanzlei Bremen

Teaser

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden.

Volltext

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Meldebescheinigung
  • Beitragsnummer
    • Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
  • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
    • Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
  • Es haben sich Änderungen ergeben.

Kosten

Beitrag: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag abmelden
  • Abmeldung schriftlich
  • Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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