Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Radio (Synonym), TV (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), GEZ (Synonym), ZDF (Synonym), Medien (Synonym), ARD (Synonym)
- Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet
Fachlich freigegeben am
01.09.2022
Fachlich freigegeben durch
Senatskanzlei Bremen
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
- neue Zweitwohnung.
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular mitteilen.
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
- Änderungen online oder schriftlich
- Adressänderung oder
- Namensänderung oder
- neue Kontoverbindung oder
- andere Zahlungsweise
- neue Zweitwohnung.
- Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice