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Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Nordrhein-Westfalen 99107008010000, 99107008010000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008010000, 99107008010000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Radio (Synonym), ZDF (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), GEZ (Synonym), ARD (Synonym), TV (Synonym), Medien (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Senatskanzlei Bremen

Teaser

Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

Volltext

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Folgende Voraussetzungen gibt es:

  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel: 
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • BAföG
  • Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder Sie empfangen Blindenhilfe.

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie außerdem als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des regulären Beitrags überschreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Empfang von Sozialleistungen: 
    • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
  • bei Taubblindheit: 
    • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ oder
    • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
  • bei Empfang von Blindenhilfe: 
    • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • bei Härtefällen: 
    • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
    • bedarfsweise weitere Nachweise

Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird.

Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.

Voraussetzungen

  • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialhilfe
    • BAföG
    • Grundsicherung
  • oder Sie sind taubblind
  • oder empfangen Blindenhilfe.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es

  • bei Städten,
  • bei Gemeinden,
  • bei den zuständigen Behörden und
  • im Internet.

Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen die Befreiung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.

Hinweise

Wenn Sie eine Befreiung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
  • Befreiung bei Bezug von:
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • BAföG
  • Grundsicherung
  • Blindenhilfe.
  • Taubblinde
  • Besonderer Härtefall bei niedrigem Einkommen
  • Schriftlicher Antrag notwendig
  • Formular Online verfügbar
  • Zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden