Stiftungsverzeichnis Bescheinigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Vertretung (Synonym), Vertreterin (Synonym), Stiftung (Synonym), Vertreter (Synonym), Bescheinigung Vertreterin Stiftung (Synonym), Stiftungsbehörde (Synonym), Bescheinigung Vertreter Stiftung (Synonym)
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
14.02.2023
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Mithilfe dieses Antrags können Sie die Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung erhalten. Diese bescheinigt, welche Personen das Recht zur Vertretung der Stiftung nach außen besitzen.
Jedermann kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde die Vertretungsbescheinigung einer Stiftung beantragen.
- Verwaltungsgebühr: EU 40 - 70
- Weitere Ausfertigungen derselben Bescheinigung: kostenlos
- Bei Stiftungen, deren Zweck als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt wurde: kostenlos
Sie erhalten folgendermaßen eine Vertretungsbescheinigung für eine Stiftung:
- Nachdem Sie den Antrag auf Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung gestellt haben, wird die Stiftungsbehörde die Aktualität ihrer Informationen über die Vertreter und Vertreterinnen der Stiftung überprüfen.
- Falls notwendig, wird sie aktuelle Informationen einholen.
- Im Anschluss wird Ihnen die Stiftungsbehörde, wenn möglich, die Vertretungsbescheinigung als Dokument ausstellen.
Nach abschließender Prüfung kann eine Vertretungsbescheinigung zeitnah an Sie ausgestellt werden.
- Vertretungsbescheinigung beantragen
- Jedermann kann eine Vertretungsbescheinigung beantragen
- Es werden keine Dokumente gefordert
- Die Stiftungsbehörde wird dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin die entsprechende Vertretungsbescheinigung zukommen lassen
- Zuständige Stiftungsbehörde