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Umsatzsteuerheft Ausstellung

Nordrhein-Westfalen 99102045012000, 99102045012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102045012000, 99102045012000

Leistungsbezeichnung

Umsatzsteuerheft Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Umsatzsteuerheft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

ambulantes Gewerbe (Synonym), ambulantes Gewerbe (Synonym), Reisegewerbekarte (Synonym), Grundaufzeichnung (Synonym), Aufzeichnungspflicht (Synonym), Finanzamt (Synonym), Finanzamt (Synonym), Grundaufzeichnung (Synonym), Gewerbeausübung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Sonstige Steuern: Zahlung, Sätze, Steuererklärungen

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
  • Reisegewerbekarte, falls vorhanden

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

Kosten

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:

  • eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
  • ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden oder
  • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
  • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen

Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Umsatzsteuerheft Ausstellung
  • Gewerbetreibende, die Waren oder Dienstleistungen auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen oder anbieten, führen ein Reisegewerbe
  • Reisegewerbetreibende sind grundsätzlich zur Führung eines Umsatzsteuerheftes verpflichtet (Befreiung möglich)
  • Umsatzsteuerheft bzw. die Befreiung zur Führung des Umsatzsteuerheftes sind beim örtlich zuständigen Finanzamt zu beantragen
  • für die Antragstellung ist die Vorlage der Reisegewerbekarte (wird vom Gewerbeamt ausgestellt) erforderlich
  • zuständig: Finanzamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden