Hundesteuer Ermäßigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Hundehalter (Synonym), Halten von Hunden (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym), Hundesteuermarken (Synonym), Hundehaltung (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Hundabmeldung (Synonym), Hundesteuerermäßigung (Synonym), Ermäßigung der Hundesteuer beantragen (Synonym)
- Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung
Fachlich freigegeben am
11.11.2022
Fachlich freigegeben durch
KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen
Möchten Sie eine Ermäßigung von der Hundesteuer beantragen? Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
- Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
- Jagdhunde
- Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
- Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
- Sanitäts- und Schutzhunde
- Hütehunde
- Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
- In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen.
- Die Voraussetzungen können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen.
- Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.
- Zuständigkeit: Örtliche Steuerbehörde