Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hundesteuer Anmeldung

Nordrhein-Westfalen 99102013104000, 99102013104000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102013104000, 99102013104000

Leistungsbezeichnung

Hundesteuer Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Hund anmelden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Hund ummelden (Synonym), Steuermarke (Synonym), Hundeanmeldung (Synonym), Hundemarke (Synonym), Hundesteuer (Synonym), Hund anmelden (Synonym), Hundeummeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

  • Verbrauchsteuern: Informationen über die allgemeinen Vorschriften, Sätze und Ausnahmeregelungen, Verbrauchsteuerregistrierung und -zahlung, Verbrauchsteuererstattung

Lagen Portalverbund

  • Tierhaltung (1110300)
  • Sonstige Steuern (1060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.11.2022

Fachlich freigegeben durch

KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

Teaser

Haben Sie einen neuen Hund zu Hause aufgenommen? Dann müssen Sie ihn steuerlich anmelden.

Volltext

Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.

Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich. Auch der Beginn der Steuerpflicht (bei Neuaufnahme, Zuzug oder Wurf) wird durch jede Kommune eigenständig festgelegt. 

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Erforderliche Unterlagen

  • Kauf- oder Übernahmevertrag
  • Quittungen
  • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
  • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
  • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
  • Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie regelmäßig wiederkehrend Hundesteuer.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend.
  • Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden.
  • Steuerbescheid wird Ihnen zugesendet.
  • Hundesteuermarke (pro Hund) wird Ihnen zugesendet.
  • Die Gültigkeitsdauer der Hundesteuermarke ist je Kommune unterschiedlich.
  • Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal