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Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

Nordrhein-Westfalen 99102002060003, 99102002060003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102002060003, 99102002060003

Leistungsbezeichnung

Steuerfreibeträge Eintragung für Menschen mit Behinderung

Leistungsbezeichnung II

Pauschbetrag für behinderte Menschen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Pauschbeträge für behinderte Menschen (Synonym), Steuerermäßigung (Synonym), Aufwendungen wegen Behinderung (Synonym), Blinde (Synonym), Aufwendungen wegen Behinderung (Synonym), Außergewöhnliche Belastungen (Synonym), Behinderten-Pauschbetrag (Synonym), Elstam (Synonym), steuerpflichtiges Bruttogehalt (Synonym), steuerpflichtiges Bruttogehalt (Synonym), Hilflose Menschen (Synonym), Eintragungen wegen Behinderung (Synonym), Außergewöhnliche Belastungen (Synonym), Elstam (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Behinderten-Pauschbetrag (Synonym), Pauschbeträge für behinderte Menschen (Synonym), Blinde (Synonym), Eintragungen wegen Behinderung (Synonym), Hilflose Menschen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Behinderung

SDG Informationsbereiche

  • Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.12.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Für Kosten auf Grund einer Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

Volltext

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend machen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.
Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen.
Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.
Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen erhöhten Pauschbetrag.

Erforderliche Unterlagen

In der Steuererklärung wird der Grad der Behinderung angegeben, Nachweise sind notwendig, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vorgelegen haben.

Die Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt).

Voraussetzungen

  • Aufwendungen in Folge der Behinderung
  • Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag jedoch nur zu,

- wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder

- wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

  • Der Behinderten-Pauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Frist

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn eine Behinderung vorliegt, kann der Steuerbürger wählen, ob die mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung im Einzelnen geltend gemacht werden oder er einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchte.
Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt.

Ansprechpunkt

  • Die Ansprechpunkte im für Sie zuständigen Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Zuständige Stelle

  • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
  • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Formulare

nicht vorhanden