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Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

Nordrhein-Westfalen 99099002067008, 99099002067008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99099002067008, 99099002067008

Leistungsbezeichnung

Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Einbürgerung für seit der Geburt Staatenlose Personen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Palästinenser (Synonym), staatenlose Kurden (Synonym), Reiseausweis für Staatenlose (Synonym), von Geburt an Staatenlose (Synonym), staatenlos (Synonym), Palästina (Synonym), Reiseausweis für Staatenlose (Synonym), staatenlose Syrer (Synonym), staatenlos (Synonym), Staatenlos (Synonym), Einbürgerung (Synonym), Einbürgerungsanspruch (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Staatsangehörigkeit (099)

Verrichtungskennung

Verleihung (067)

Verrichtungsdetail

der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose

SDG Informationsbereiche

  • Voraussetzungen für die Einbürgerung von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats

Lagen Portalverbund

  • Einbürgerung (1080300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Sind Sie in Deutschland geboren sowie seit Ihrer Geburt ohne eine Staatsangehörigkeit und besitzen einen Reiseausweis für Staatenlose? Beantragen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger beziehungsweise gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Sie können unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Bundestag ausüben, genießen als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union und können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

Wenn Sie in Deutschland geboren und Ihre Eltern staatenlos und somit im Besitz eines Reiseausweises für Staatenlose sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung haben und damit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 

Hierfür müssen Sie im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Kind staatenloser Eltern geboren worden sein, sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten und den Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben. 

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jungendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden sind.

Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.

Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

Erforderliche Unterlagen

  • Reiseausweis für Staatenlose
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde
  • Bei Personen unter 16 Jahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt.

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben.

Zudem müssen Sie folgende gesetzliche Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen handlungsfähig, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein.
  • Sie sind seit Ihrer Geburt staatenlos.
  • Sie müssen in Deutschland geboren sein (auch die Geburt in einem deutschen Flugzeug oder auf einem deutschen Schiff erfüllt diese Bedingung).
  • Sie haben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und dauerhaft Ihren Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie sind nicht zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt worden.
  • Sie haben Ihren Antrag auf Einbürgerung vor Ihrem 21. Geburtstag gestellt.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 255€ Zahlung nur mit Vorkasse
EUR 255,00

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrages, ob Sie die für die Einbürgerung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und beteiligt dabei weitere Behörden / Dienststellen.

Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt.

Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.

Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Bearbeitungsdauer

Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

Frist

Der Antrag muss bis zum 21. Geburtstag gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

Hinweise

Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Einbürgerung: Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose
  • Anspruch auf Einbürgerung von für in Deutschland geborene Kinder von Staatenlosen
  • zuständige Behörde: Einbürgerungsbehörde des jeweiligen Wohnortes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja