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Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Nordrhein-Westfalen 99089161261000, 99089161261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089161261000, 99089161261000

Leistungsbezeichnung

Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Verbotenes Glücksspiel (Synonym), Glücksspiel (Synonym), Hinweis unerlaubtes Glücksspiel (Synonym), Glücksspielveranstaltung (Synonym), Unerlaubtes Glücksspiel (Synonym), anonyme Hinweise (Synonym), Whistleblower Glücksspiel (Synonym), Hinweis verbotenes Glücksspiel (Synonym), Online Glücksspiel (Synonym), Anonymer Hinweisgeber Glücksspiel (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Beschwerden und Petitionen (2140200)
  • Verbraucherschutz (1150300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) - Glücksspielaufsicht -

Handlungsgrundlage

§ 2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen
 

§§ 4 Abs. 1 fortfolgend Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrST2021rahmen

Teaser

Wenn Sie Hinweise zu einem Angebot oder einer Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Volltext

Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz. Die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat. Wenn Sie davon Kenntnis erlangen, dass ein Spieleanbieter ohne eine solche Erlaubnis Glücksspielangebote im Internet veröffentlicht und durchführt, können Sie Ihren Hinweis mithilfe des Hinweisgebers an die zuständige Behörde übermitteln.

Jede Person kann Hinweisgeber sein und dabei auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Relevanz haben Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Hinweis um unerlaubtes Glücksspiel handelt, können Sie sich im § 2 sowie § 4 Absatz 1,2 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 darüber informieren.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt unerlaubtes Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.

Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich und anonym an die zuständige Behörde übermittelten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/

Hinweise

  • Sofern der Hinweisgeber beziehungsweise die Hinweisgeberin vollständig anonym bleiben möchte, muss er beziehungsweise sie darauf achten, dass die Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf seine beziehungsweise ihre Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
  • In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Behörde für Inneres und Sport (BIS) in Hamburg zuständig.
  • In Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 208 Glücksspiel-rechtliche Übergangsaufgaben zuständig.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Anzeige von unerlaubtem Glücksspiel Entgegennahme
  • Das Angebot von Internet-Glücksspiel in Deutschland bedarf einer offiziellen Erlaubnis beziehungsweise einer Lizenz; die Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels ist eine Straftat.
  • Eine Person kann Hinweise zu unerlaubtem Glücksspiel geben.
  • Online und nach Wunsch voll anonym
  • Keine polizeiliche Anzeige
  • Das Angebot stellt keine Beschwerdemöglichkeit über Spieleanbieter dar, die anderweitig und bilateral geklärt werden können.
  • zuständig: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden