Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Gesamtschule Aufnahme

Nordrhein-Westfalen 99088046034000, 99088046034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088046034000, 99088046034000

Leistungsbezeichnung

Gesamtschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Gymnasiale Oberstufe (Synonym), Realschule (Synonym), Fachabitur (Synonym), Schulanmeldung (Synonym), Abitur (Synonym), Sekundarschule (Synonym), Mittlerer Schulabschluss (Synonym), Sekundarstufe II (Synonym), Realschulabschluss (Synonym), Hauptschule (Synonym), Gymnasium (Synonym), Hauptschulabschluss (Synonym), Sekundarstufe I (Synonym), Fachhochschulreife (Synonym), Fachoberschulreife (Synonym), Mittlere Reife (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2023

Fachlich freigegeben durch

d-NRW Ressort

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

Volltext

Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

Sie können Ihr Kind an der Gesamtschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat.

Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.

Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe.

Sekundarstufe I

In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

Mit diesem Abschluss wird bei entsprechender Leistung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erworben.

Sekundarstufe II / Gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kann dort auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien.

Über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Erforderliche Unterlagen

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
  • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Gesamtschule unmittelbar.

Frist

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Weiterführende Informationen

- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gesamtschule/index.html - http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1 - https://broschuerenservice.nrw.de/files/download/pdf/broschuere-die-sekundarstufe-i-2019-druckfassung-pdf_von_die-sekundarstufe-i-in-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-eltern_vom_staatskanzlei_3158.pdf

Hinweise

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schulform für alle Leistungsstärken
  • alle Abschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife
  • fast immer gebundene Ganztagsschulen
  • über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal