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Schulzeugnis Ersatz

Nordrhein-Westfalen 99088035036000, 99088035036000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088035036000, 99088035036000

Leistungsbezeichnung

Schulzeugnis Ersatz

Leistungsbezeichnung II

Beantragung eines Ersatzzeugnisses

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

abhanden gekommenes Zeugnis (Synonym), Zeugnisverlust (Synonym), zerstörtes Zeugnis (Synonym), Ersatzzeugnis (Synonym), verlorenes Zeugnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Ersatz (036)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.05.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.

Volltext

Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.

Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende des Schuljahres in der Regel auch zum Schulhalbjahr - sowie beim Verlassen der Schule ein Zeugnis.

Sofern Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren haben, können Sie sich innerhalb der bestehenden Aufbewahrungsfristen an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen. Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen werden dort 50 Jahre, bei anderen Zeugnissen 10 Jahre lang aufbewahrt.

Zeugnisse, die von Schulen im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurden und zerstört oder abhandengekommen sind, können im Ausnahmefall auch ersetzt werden durch eine Bescheinigung, welche die zuständige Schulaufsichtsbehörde ausstellt, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind.

Voraussetzung für die Ausstellung einer derartigen Bescheinigung ist gemäß § 49 Absatz 4 SchulG die glaubhafte Bestätigung

a) durch eine schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärung einer Person, die auf Grund ihrer dienstlichen Stellung von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises Kenntnis hat,

oder

b) durch schriftliche, an Eides Statt abzugebende Erklärungen von zwei Personen, die von der Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises eigene Kenntnis haben.

Erforderliche Unterlagen

Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:

gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.

Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.

Ist eine Zweitschrift des Zeugnisses noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schulzeugnis Ersatz
  • Sofern Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren haben, können Sie sich innerhalb der bestehenden Aufbewahrungsfristen an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.
  • Bei Abschlusszeugnissen beträgt diese 50 Jahre

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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