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Schulzeugnis

Nordrhein-Westfalen 99088035000000, 99088035000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088035000000, 99088035000000

Leistungsbezeichnung

Schulzeugnis

Leistungsbezeichnung II

Informationen zum Schulzeugnis

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Halbjahreszeugnis (Synonym), Abschlusszeugnnis (Synonym), Leistungsbewertung (Synonym), Überweisungszeugnis (Synonym), Notengebung (Synonym), Versetzung (Synonym), Abgangszeugnis (Synonym), Zeugnis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zum Schulzeugnis.

Volltext

Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn. Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, erhalten

1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde,

2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird,

3. ein Überweisungszeugnis, wenn Sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.

Neben den Angaben zum Leistungsstand werden, mit Ausnahme von Abschluss- und Abgangszeugnissen, in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner können Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf.

Nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz werden weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen aufgenommen. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische, insbesondere ehrenamtliche Tätigkeiten gewürdigt werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich die Bemerkungen auch auf die gesamte Schullaufbahn.

Zeugnisse enthalten Rechtsbehelfsbelehrungen, mit denen auf die Möglichkeiten zur Einlegung eines Widerspruchs (z. B. gegen eine Nichtversetzung oder Abschlussnote) hingewiesen wird.

Zeugnisse, die zerstört oder abhandengekommen sind, werden im Regelfall durch eine bei der Schule zu beantragende Ausfertigung ersetzt. Sie können ausnahmsweise durch eine Bescheinigung der oberen Schulaufsichtsbehörde ersetzt werden, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Besuch eines schulischen Bildungsgangs;

Ablegen einer Externenprüfung

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes sowie beim Verlassen der Schule ein Zeugnis. In der Regel werden auch Halbjahreszeugnisse erteilt.

In Zeugnissen werden die erbrachten Leistungen bewertet und Abschlüsse oder Berechtigungen zuerkannt.

Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen, erhalten ein Abgangszeugnis über den zuletzt besuchten Schuljahrgang.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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