Musikschule
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Schulordnung und Entgeltordnung der jeweiligen Musikschule
Die jeweilige kommunale Satzung
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind. Über einen digitalen Antragsassistenten haben Sie die Möglichkeit, sich an einer öffentlichen Musikschule einzuschreiben. Nachdem der Antrag ausgefüllt und eingereicht wurde, erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung durch die Musikschule. Ein Unterrichtsvertrag kommt erst nach erfolgter Terminabsprache, Einteilung und Zusendung der Aufnahmebestätigung durch die Musikschule zustande. In der Regel legt die Musikschule die Lehrkraft fest.
Man braucht grundsätzlich keine musikalischen Vorkenntnisse zu haben, um an einer Musikschule zu beginnen. Die nötigen Kenntnisse werden im Unterricht vermittelt.
Die Zulassung zu einzelnen Unterrichtsarten kann allerdings vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse bzw. von einer Eignungsprüfung abhängig gemacht werden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter vorzunehmen.
Die Beantragung erfolgt über einen digitalen Antragsassistenten.
- Es ist eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW notwendig.
- Bitte machen Sie Ihre Angaben in den dazu bezeichneten Feldern, reichen den Antrag online ein und bestätigen Sie die Zahlung der Gebühr.
- Während des Ausfüllvorgangs wird auf die Möglichkeit der ermäßigten Gebühr hingewiesen.
- Sie haben die Möglichkeit Dokumente hochzuladen, um eine Ermäßigung zu erhalten.
- Ob eine Ermäßigung gewährt werden kann, prüft Ihre Musikschule nach Eingang des Antrags.
Auch zur Kündigung der Mitgliedschaft an einer Musikschule sind oftmals bestimmte Fristen zu beachten.