Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Einschulungsuntersuchung Durchführung

Nordrhein-Westfalen 99088028058000, 99088028058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088028058000, 99088028058000

Leistungsbezeichnung

Einschulungsuntersuchung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Fördermaßnahmen (Synonym), Gesundheitliche Beeinträchtigung (Synonym), vorzeitige Einschulung (Synonym), Zurückstellung vom Schulbesuch (Synonym), Primarstufe (Synonym), Schuluntersuchung (Synonym), Schuleingangsuntersuchung (Synonym), Erster Schultag (Synonym), Gesundheitsamt (Synonym), Erste Klasse (Synonym), Schuleingangsuntersuchung (Synonym), Einschulung (Synonym), Einschulungsuntersuchung (Synonym), Schuluntersuchung (Synonym), Gesundheitsamt (Synonym), Schulfähigkeit (Synonym), Grundschulanmeldung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Gleiches gilt bei einer beabsichtigten vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht.

Volltext

Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, muss es vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung) teilnehmen, die dazu dient, den Gesundheits- und Entwicklungsstand festzustellen. Vorrangiges Ziel ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn die Eltern beraten und gegebenenfalls Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes entscheiden nicht darüber, ob Ihr Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Diese Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt nur dann, wenn erhebliche gesundheitliche Gründen hierfür vorliegen.

Eine Schuleingangsuntersuchung wird auch bei einer vorzeitigen Einschulung vor dem Beginn der Schulpflicht durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

Empfohlen:

  • Vorsorgeheft
  • Impfpass
  • Sofern vorhanden: Arzt- oder Krankenhausberichte zu für die Beschulung relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes

sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Untersuchungstermine werden Ihnen mitgeteilt.
  • Nach Möglichkeit sollte mindestens ein Elternteil bei der Untersuchung mit dabei sein.

Die Untersuchungen und Beratungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. 

Bearbeitungsdauer

Frist

Weiterführende Informationen

- broschüren.nrw/grundschule/home/#!/Home - https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Grundschule/Anmeldung/index.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Pflicht für alle Kinder, die schulpflichtig werden
  • Untersuchung des Gesundheits- und Entwicklungsstands des Kindes
  • Ziele: Beratung der Eltern; Einleitung von Fördermaßnahmen
  • Entscheidung über Zurückstellung vom Schulbesuch wird nicht von den Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes getroffen, sondern von der Schulleitung

Zurückstellung erfolgt nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden