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Schulfremdenprüfung beantragen

Nordrhein-Westfalen 99088020031000, 99088020031000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088020031000, 99088020031000

Leistungsbezeichnung

Schulfremdenprüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Prüfung zum Nachholen oder Erlangen eines Abschlusses

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Abschluss nachholen (Synonym), Abschluss (Synonym), Hauptschulabschluss nachholen (Synonym), Abi nachholen (Synonym), Hauptschulabschluss nach Klasse 10 nachholen (Synonym), Mittleren Schulabschluss nachholen (Synonym), Schulabschluss nachholen (Synonym), Erweiterter Erster Schulabschluss (Synonym), Externenprüfung staatlicher Schulabschluss (Synonym), Feststellungsprüfung (Synonym), Nichtschülerprüfung (Synonym), Erster Schulabschluss (Synonym), Fachabi nachholen (Synonym), Externenprüfung Kinderpfleger/in (Synonym), Mittlerer Schulabschluss (Synonym), Externenprüfung Erzieher/in (Synonym), Realschulabschluss nachholen (Synonym), Externenprüfung (Synonym), Allgemeine Hochschulreife nachholen (Synonym), Sprachfeststellungsprüfung (Synonym), Abitur nachholen (Synonym), Erweiterten Ersten Schulabschluss nachholen (Synonym), Ersten Schulabschluss nachholen (Synonym), Fachhochschulreife nachholen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§§ 51 und 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)

Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-Externe-S I)

Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I -APO-S I)

Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-ExterneA), APO-GOSt

Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg -PO-Externe-BK)

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg -APO-BK)

Teaser

Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss. Näheres dazu erfahren Sie hier. Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

Volltext

Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss.

Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

Erforderliche Unterlagen

  • jeweiliger Antrag
  • abhängig vom angestrebten Abschluss ggf. weitere Unterlagen, z. B. ausführliche Studienberichte in allen acht Prüfungsfächern der Externenabiturprüfung
  • Zulassungsbescheid
  • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis
  • ggf. Zeugnisse im Original

Voraussetzungen

  • positiver Zulassungsbescheid
  • sofern Gebühren für die Zulassung anfallen, sind diese zu entrichten

Kosten

ggf. Zulassungsgebühren

Verfahrensablauf

  • Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. der praktischen Prüfungen
  • Korrektur und Bewertung der Prüfungen
  • Beratung und Entscheidung über die Zuerkennung eines Abschlusses
  • Ausstellen des Zeugnisses oder einer Bescheinigung

Bearbeitungsdauer

5 Monat(e)
Die Durchführung der Externenprüfung (Schulfremdenprüfung) benötigt in der Regel 3 bis 5 Monate.

Frist

Die Durchführung der Prüfungen findet in der Regel im Zeitraum April bis Juni statt.

Weiterführende Informationen

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/externenpruefung_schulabschluss/index.php https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/externenpruefung-zum-erwerb-des-hauptschulabschlusses https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/haupt-und-realschulen/externenpruefung-realschule-mittlerer-schulabschluss https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/gymnasien-abitur-zweiter-bildungsweg/externe-abiturpruefung https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-48/schulrecht/externenpruefung https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/48/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/45/externenpruefung/index.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schulfremdenprüfung Abnahme
  • durch Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben
  • i. d. R. muss eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen (Ausnahme: Ergänzungsschulen)
  • Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

keine