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Schulfremdenprüfung

Nordrhein-Westfalen 99088020000000, 99088020000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088020000000, 99088020000000

Leistungsbezeichnung

Schulfremdenprüfung

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung und Zulassung zur Schulfremdenprüfung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Nichtschülerprüfung (Synonym), Externenprüfung Kinderpfleger/in (Synonym), Erweiterten Ersten Schulabschluss nachholen (Synonym), Abschluss (Synonym), Hauptschulabschluss nachholen (Synonym), Erweiterter Erster Schulabschluss (Synonym), Allgemeine Hochschulreife nachholen (Synonym), Ersten Schulabschluss nachholen (Synonym), Erster Schulabschluss (Synonym), Mittlerer Schulabschluss (Synonym), Feststellungsprüfung (Synonym), Sprachfeststellungsprüfung (Synonym), Schulabschluss nachholen (Synonym), Hauptschulabschluss nach Klasse 10 nachholen (Synonym), Fachabi nachholen (Synonym), Externenprüfung (Synonym), Realschulabschluss nachholen (Synonym), Abi nachholen (Synonym), Externenprüfung staatlicher Berufsabschluss (Synonym), Abschluss nachholen (Synonym), Hauptschulabschluss (Synonym), Schulfremdenprüfung (Synonym), Mittleren Schulabschluss nachholen (Synonym), Abitur nachholen (Synonym), Externenprüfung Erzieher/in (Synonym), Fachhochschulreife nachholen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss.

Bewerber für eine Schulfremdenprüfung stellen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung i. d. R an die gemäß Wohnort zuständige Bezirksregierung. Bewerber, die bis zum Prüfungstermin Schüler einer Ergänzungsschule sind, können den Antrag auch an die Bezirksregierung richten, in deren Bezirk die Schule ihren Sitz hat oder die Schule ermächtigen, dort den Antrag für sie zu stellen. Für die Zulassung müssen die aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein. Bei Erfüllung der Voraussetzungen, die z. T. durch eingereichte Formulare nachgewiesen werden, ergeht ein Zulassungsbescheid. 

Für die Externenprüfung Fachhochschulreife (FHR) und Berufsabschluss nach Landesrecht erfolgt ergänzend ein Gebührenbescheid.

Zu beachten ist, dass die Schulfremdenprüfungen i. d. R. an Schulen stattfinden, die von der zuständigen Bezirksregierung schulfachlich zugewiesen werden.

In NRW gelten folgende Prüfungen als Schulfremdenprüfung:

Externenprüfungen
- Externenprüfung zum Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss - HS9) 
- Externenprüfung zum Erweiterten Ersten Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - HS10)
- Externenprüfung zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)) (MSA oder FOR)
- Externenprüfung zur Fachhochschulreife (FHR)
- Externenprüfung zur Allgemeinen Hochschulreife (AHR)
- Externenprüfung zu Berufsabschlüssen nach Landesrecht 

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag oder Antrag über das Serviceportal NRW
  • Lebenslauf (nicht für Sek. I)
  • Beglaubigte Zeugniskopien
  • Erklärungen
  • Angaben zur Prüfungsvorbereitung

Voraussetzungen

  • Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den angestrebten Abschluss noch nicht besitzt.
  • Weitere Voraussetzungen hängen von dem jeweils angestrebten Abschluss ab.

Kosten

Für die Externenprüfungen an Berufskollegs existieren Gebühren in Höhe von maximal EUR 540,00.

Verfahrensablauf

  • Vorbereitende Arbeiten (z. B. Bereitstellung von Informationen, Beratung)
  • Antragstellung (inkl. Einreichung von Unterlagen und Angabe notwendiger Informationen)
  • Antragsbearbeitung (Festlegung des Prüfungsortes sowie Beratung)
  • Entscheidung, Erstellung und Zustellung eines Zulassungsbescheides
  • Durchführung der Prüfung
  • Eingabe und Übermittlung der Prüfungsergebnisse
  • Erstellung und Zustellung eines Ergebnisbescheides (inkl. Zeugnis bzw. Bescheinigung)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrages auf Schulfremdenprüfung beträgt ca. 3 bis 5 Monate.

Frist

Die Fristen für die Antragseinreichung unterscheiden sich je nach beantragter Prüfung: 1.9. für die Allgemeine Hochschulreife 1.2. für andere allgemeinbildende Schulabschlüsse sowie staatliche Berufsabschlüsse

Weiterführende Informationen

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/externenpruefung_schulabschluss/index.php https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/externenpruefung-zum-erwerb-des-hauptschulabschlusses https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/haupt-und-realschulen/externenpruefung-realschule-mittlerer-schulabschluss https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/gymnasien-abitur-zweiter-bildungsweg/externe-abiturpruefung https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-48/schulrecht/externenpruefung https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/48/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/45/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/43/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/schulrecht_schulorganisation_abschluesse_sprachen/externenpruefungen/index.html

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Schulfremdenprüfung
  • Bildungsabschlüsse durch Schulfremdenprüfung erwerben
  • i. d. R. muss selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen (Ausnahme: Ergänzungsschulen)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Keine gesetzliche Vorgabe. Die für die Schulfremdenprüfung zuständigen Bezirksregierungen stellen jedoch Anmeldeformulare zur Verfügung. 

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