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Ganztagsschule Förderung

Nordrhein-Westfalen 99088015027000, 99088015027000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088015027000, 99088015027000

Leistungsbezeichnung

Ganztagsschule Förderung

Leistungsbezeichnung II

Antrag auf Förderung von Ganztags- und Betreuungsangeboten

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Dreizehn plus (Synonym), Silentien (Synonym), Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (Synonym), Acht bis eins (Synonym), Gebundener Ganztag (Synonym), Offener Ganztag (Synonym), Geld oder Stelle (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

  • Zugang zu Finanzmitteln auf nationaler Ebene

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.

Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13.12.2018
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010, ABl. NRW. 1-11S. 38 in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 -63 Nr. 2
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008, ABl. NRW. S. 403, 10-08 S. 524 in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11-02 Nr. 24
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2  und  BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2 und BASS 11-09 Nr. 24 vom 16.02.2018

Teaser

Sie möchten als Schulträger für die Ganztags- und/oder Betreuungsangebote an Ihrer/Ihren Schulen Fördergelder des Landes beantragen.

Volltext

Offener Ganztag im Primarbereich:

Das Förderprogramm richtet sich an die Schulträgerinnen und -träger der "offenen Ganztagsschule" im Primarbereich und ermöglicht zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit. In Kooperation mit vielfältigen Partnerinnen und Partner, insbesondere aus der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports und der Kultur soll die offene Ganztagsschule  zur Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrags eine bessere Förderung für alle Kinder ermöglichen. Die offene Ganztagsschule eröffnet Schüler*innen Hilfen zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsarbeit.

Gefördert wird die Zahl der zum 15.10. des Schuljahres besetzten Ganztagsplätze. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr zum 01.08. für das kommende Schuljahr erhöht.

Geld oder Stelle:

Mit dem Programm "Geld oder Stelle" stellt das Land NRW den Schulen Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur Verfügung.

Den Schulträgern wird bei einer Kapitalisierung der Lehrerstellen eine Pauschale auf der Grundlage der Allgemeinen Schuldaten des Vorjahres für Personalausgaben zur Verfügung gestellt.

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr, zum 01.08. für das kommende Schuljahr erhöht.

Erforderliche Unterlagen

Offener Ganztag im Primarbereich:

Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular zusammen mit einem Kostenplan.

Geld oder Stelle:

Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular.

Voraussetzungen

Offener Ganztag im Primarbereich:

Die Vorlage eines genehmigten Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgerinnen bzw. -trägern, die soziale Staffelung von Elternbeiträgen und die Finanzierung des Eigenanteils des Schulträgers bzw. der Schulträgerin sind Grundvoraussetzungen.

Geld oder Stelle:

Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Anträge werden geprüft. Anschließend werden die Fördergelder beim MSB angemeldet.
  • Sobald die Fördergelder zur Verfügung stehen, werden die Bewilligungsbescheide verschickt und die Gelder zum Stichtag 01.09. ausgezahlt.
  • Zum Stichtag 15.10. melden die Schulträger die Schülerzahlen.
  • Nach Überprüfung der gemeldeten Schülerzahlen ergeht ggf. ein Änderungsbescheid.
  • Zum 01.03. werden die Fördergelder für das zweite Schulhalbjahr gezahlt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

31.03. bzw. 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für das darauffolgende Schuljahr

Weiterführende Informationen

http://www.schulministerium.nrw.de/ https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ganztagsschule Förderung
  • Je nach Schulstufe (Primarstufe oder Sekundarstufe I) gibt es unterschiedliche Angebote für eine Ganztagsbetreuung.
  • Antragsfrist ist je nach Förderprogramm der 31.03. bzw. 31.12. des Kalenderjahres.
  • Förderung als Festbetragsförderung
  • zuständig: Bezirksregierungen NRW (Zuständige Bezirksregierung ist die, in deren Bezirk sich die Schule befindet.)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die notwendigen Formulare stehen digital unter 

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/finanzielle-foerderung

zur Verfügung.

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