Ganztagsschule
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Schulgesetz für das Land Nordrhein Westfalen, Schulgesetz NRW, SchulG
Bass 12-63 Nr. 2 Grundlagenerlass
In Nordrhein-Westfalen gibt es in fast allen Städten und Gemeinden gut erreichbare Ganztagsschulen, im Primarbereich als offene Ganztagsschulen, in der Sekundarstufe I als gebundene Ganztagsschulen. Darüber hinaus gibt es außerunterrichtliche Betreuungsangebote. Ganztagsschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben und sind Teil eines umfassenden Bildungsangebotes. In Nordrhein-Westfalen ist die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ein zentrales Gestaltungsmerkmal der Ganztagsschule. Sie bieten zum Beispiel Angebote zur Lernförderung, aus den Bereichen Kultur und Sport und Kooperationen mit vielfältigen außerschulischen Partnern und zur Freizeitgestaltung. Ebenso gehört eine verlässliche Schulverpflegung und die Integration von Hausaufgaben zu schulischen Lernzeiten zum Angebot.
Die konkrete Planung und Umsetzung wird vor Ort von den Kommunen geleistet, denn Ganztag ist ein wesentlicher Gegenstand der aufeinander abzustimmenden Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung.
- Ganztagsschule
- Je nach Schulstufe (Primarstufe oder Sekundarstufe I) gibt es unterschiedliche Ganztags- und Betreuungsangebote.