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Aufnahme in weiterführende Schulen

Nordrhein-Westfalen 99088008000000, 99088008000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088008000000, 99088008000000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme in weiterführende Schulen

Leistungsbezeichnung II

Allgemeine Informationen beim Übergang in eine weiterführende Schule

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Sekundarstufe I (Synonym), Grundschule (Synonym), Gesamtschule (Synonym), Gymnasium (Synonym), Realschule (Synonym), Sekundarschule (Synonym), Förderschule (Synonym), Hauptschule (Synonym), Schulberatung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

Volltext

Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen:

  • Hauptschule
  • Realschule
  • Gymnasium
  • Gesamtschule
  • Sekundarschule
  • Förderschule

Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden.

Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter

Erforderliche Unterlagen

Für Beratung an der weiterführenden Schule:

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann.

Voraussetzungen

Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
  • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleitung über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor dem Anmeldeverfahren erfolgen.

Weiterführende Informationen

http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Vor dem Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule in eine weiterführende Schule können Eltern Beratungsmöglichkeiten in den Schulen wahrnehmen.
  • Eltern können sowohl die Beratungsmöglichkeiten der besuchten Grundschule als auch der weiterführenden Schulen nutzen.
  • Weiterführende Schulen sind Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen sowie Förderschulen.
  • Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden