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allgemeinbildende Schulen

Nordrhein-Westfalen 99088003000000, 99088003000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088003000000, 99088003000000

Leistungsbezeichnung

allgemeinbildende Schulen

Leistungsbezeichnung II

Informationen zu allgemeinbildenden Schulen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Hauptschule (Synonym), Sekundarstufe I (Synonym), Hauptschulabschluss (Synonym), Abendschule (Synonym), Förderschule (Synonym), Fachabitur (Fachhochschulreife) (Synonym), Abendrealschule (Synonym), Gymnasium (Synonym), Avendgymnasium (Synonym), Einschulungsuntersuchung (Synonym), Ersatzschule (Synonym), Einschulung (Synonym), Abitur (Synonym), Sekundarstufe II (Synonym), Grundschule (Synonym), Mittlere Reife (Synonym), Fachabitur (Synonym), Fachoberschulreife (Synonym), Primarstufe (Synonym), Gesamtschule (Synonym), Fachhochschulreife (Synonym), Ergänzungsschule (Synonym), Realschule (Synonym), Realschulabschluss (Synonym), Grundschulanmeldung (Synonym), Kolleg (Synonym), Mittlerer Schulabschluss (Synonym), Sekundarschule (Synonym), Zweiter Bildungsweg (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.04.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.

Volltext

Allgemeinbildende Schule ist der Oberbegriff für alle Schulen, die nicht mit einem Berufsabschluss enden. Gemeinsam ist diesen Schulen die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur primären Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen.

Allgemeinbildende Schulen in Nordrhein-Westfalen sind: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen; Gymnasien, Gesamtschulen, Schularten mit mehreren Bildungsgängen, Förderschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs sowie Ersatz- und Ergänzungsschulen.

Erforderliche Unterlagen

unterschiedlich je nach Schulform

Voraussetzungen

unterschiedlich je nach Schulform

Kosten

keine

Verfahrensablauf

  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
  • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

Frist

unterschiedlich je nach Schulform

Weiterführende Informationen

- https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen

Hinweise

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Allgemeinbildende Schulen sind alle Schulen außer dem Berufskolleg.
  • Sie vermitteln Allgemeinwissen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

unterschiedlich je nach Schulform

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