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Kinderreisepass beantragen

Nordrhein-Westfalen 99085003012000, 99085003012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085003012000, 99085003012000

Leistungsbezeichnung

Kinderreisepass beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kinderreisepass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kinderreisepass gestohlen (Synonym), Passbehörde (Synonym), mit Kindern verreisen (Synonym), Kinderausweis (Synonym), Unzuständige Behörde (Synonym), Bürgeramt (Synonym), Verlust Kinderreisepass (Synonym), Urlaub (Synonym), Diebstahl Kinderreisepass (Synonym), Ausstellung (Synonym), Identifikation (Synonym), Namensänderung (Synonym), Änderung der Daten Kinderreisepass (Synonym), Kinderreisepass (Synonym), Kinderreisepass für Auslandsdeutsche (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Auslandsaufenthalt (1120200)
  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.04.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Teaser

Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

Volltext

Bei Auslandsreisen benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Dafür kommen zwei Möglichkeiten in Betracht. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie nach Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Wichtig: Der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Für Sie als Eltern von Kindern unter 12 Jahren entfällt somit der Aufwand, jährlich einen Kinderreisepass neu zu beantragen oder zu verlängern.

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Kinderreisepass Ausstellung
  • Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, geändert oder verlängert
  • Kinder benötigen bei Reisen in das Ausland ab der Geburt ein eigenes Identitätsdokument; das kann sein:
    • Personalausweis für EU, Norwegen, Island, die Schweiz, Liechtenstein und in die Türkei
      oder
    • Reisepass in der Regel für Reisen über die EU hinaus
  • hat Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieser bis zum Ende der Gültigkeit verwendet werden
  • zuständig: Passbehörde, wie zum Beispiel Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus am Hauptwohnsitz des Kindes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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