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Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

Nordrhein-Westfalen 99083001011006, 99083001011006 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011006, 99083001011006

Leistungsbezeichnung

Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym), Name annehmen, Namen annehmen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Namen (083)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
  • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind allein sorgeberechtigt,
  • Zustimmung des anderen Elternteils,
  • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt.

Formulare

nicht vorhanden