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Ausnahme von einer verbotenen Nutzung des Luftraums Genehmigung

Nordrhein-Westfalen 99080108006000, 99080108006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080108006000, 99080108006000

Leistungsbezeichnung

Ausnahme von einer verbotenen Nutzung des Luftraums Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung einer Ausnahme von einer verbotenen Nutzung des Luftraums

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Luftballon (Synonym), Veranstaltung (Synonym), Kinderballon (Synonym), Hochzeit (Synonym), Geburtstag (Synonym), Kindergarten (Synonym), Aufstieg von Kinderballonen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

§ 19 Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

Teaser

Möchten Sie bei einer Veranstaltung wie z.B. einer Hochzeit Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.

Volltext

Möchten Sie bei einer Veranstaltung, wie zum Beispiel einer Hochzeit, Luftballone aufsteigen lassen, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen. Ausschlaggebend ist der Ort und die Anzahl der Luftballone, die Sie steigen lassen möchten. 

Es ist kein Antrag erforderlich, wenn der Aufstiegsort mehr als 1,5 km von Flugplätzen entfernt ist.

Falls der Aufstiegsort weniger als 1,5 km von einem Flughafen entfernt ist, benötigen Sie eine Erlaubnis der Bezirksregierung. Der Antrag kann online gestellt werden.

Je nach Anzahl und Aufstiegsort ist eine zusätzliche Erlaubnis des Aufstiegs durch die zuständige Flugsicherung (Deutsche Flugsicherung oder DFS Aviation Services) erforderlich

Keine zusätzliche Erlaubnis der Flugverkehrskontrollstelle erforderlich, wenn: 

  • weniger als 500 Luftballone beantragt werden
  • der Aufstiegsort mehr als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen entfernt ist
  • die Ballone nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben),
  • zum Befüllen kein brennbares Gas benutzt wird,
  • keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Ausnahmegenehmigung: EUR 60

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

5 Werktage

Frist

Der Antrag sollte rechtzeitig, d. h. mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Aufstieg gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Informationen der Deutschen Flugsicherung zu Ballonaufstiegen: https://ais.dfs.de/pilotservice/bnl/leisure/balloon/balloon_edit.jsp?lang=de Informationen der DFS Aviation Services zu Ballonaufstiegen: https://dfs-as.aero/freigaben/

Hinweise

Die Zustimmung des Grundstückeigentümers ist eigenständig einzuholen.

Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Aufstieg von Kinderballonen,
  • Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung ab 500 Ballonen erforderlich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden