erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wetterballon:
- Zustimmung Grundstückseigentümer (Startort)
- ggf. zusätzliche Angaben zum Ballon evtl. Datenblatt
- Handbuch, Fotos etc.)
- Versicherungsnachweis gem. §§ 37 Abs. 1a, 43 LuftVG
- Angaben zur Ausrichtung der Laser/Beamer (Himmelsrichtung und Winkel)
- Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer (die während der Veranstaltung jederzeit erreichbar ist)
Laser, Skybeamer und Effektscheinwerfer:
- Datenblatt des Gerätes
Aufstieg von Drachen und Schirmdrachen:
- Angaben zur Gesamthöhe der Halteleine in Metern über Grund
- Position der Drachen (Koordinaten)
Aufstieg von Feuerwerkskörpern:
- Angaben zum Standort
- Angaben zur max. Höhe über Grund
- Ggf. Zustimmung des Grundstückeigentümers
- Zeitraum des Aufstiegs
- Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer (die während der Veranstaltung jederzeit erreichbar ist)
- Ggf. Zustimmung des Ordnungsamtes
Wenn Sie ein Feuerwerk aufsteigen lassen möchten, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen. Gleiches gilt für den Aufstieg von Drohnen, Wetterballons oder Drachen, sowie die Inbetriebnahme von Lasern und Skybeamern.