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erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums

Nordrhein-Westfalen 99080107000000, 99080107000000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080107000000, 99080107000000

Leistungsbezeichnung

erlaubnisbedürftige Nutzung eines Luftraums

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnisbedürftige Nutzungen eines Luftraums durch Wetterballone, Scheinwerfer, Beamer und Laser

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

§ 20 LuftVO (Synonym), Feuerwerk (Synonym), Wetterballon, Laser, Beamer, Scheinwerfer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie ein Feuerwerk aufsteigen lassen möchten, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrs-kontrollfreigabe benötigen. Gleiches gilt für den Aufstieg von Drohnen, Wetterballons oder Drachen, sowie die Inbetriebnahme von Lasern und Skybeamern.

Volltext

  [KH1] Aufstieg

Erforderliche Unterlagen

Wetterballon:


- Zustimmung Grundstückseigentümer (Startort) 
- ggf. zusätzliche Angaben zum Ballon evtl. Datenblatt
-  Handbuch, Fotos etc.)
- Versicherungsnachweis gem. §§ 37 Abs. 1a, 43 LuftVG
- Angaben zur Ausrichtung der Laser/Beamer (Himmelsrichtung und Winkel)
- Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer (die während der Veranstaltung jederzeit erreichbar ist)

Laser, Skybeamer und Effektscheinwerfer:


- Datenblatt des Gerätes

Aufstieg von Drachen und Schirmdrachen:

- Angaben zur Gesamthöhe der Halteleine in Metern über Grund
- Position der Drachen (Koordinaten)
 

Aufstieg von Feuerwerkskörpern: 


-  Angaben zum Standort
- Angaben zur max. Höhe über Grund
- Ggf. Zustimmung des Grundstückeigentümers
- Zeitraum des Aufstiegs
- Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer (die während der Veranstaltung jederzeit erreichbar ist)
- Ggf. Zustimmung des Ordnungsamtes
 

Voraussetzungen

Keine

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

 Die schriftliche Antragstellung kann formlos oder online erfolgen

Bearbeitungsdauer

ca. 10 Tage

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie ein Feuerwerk aufsteigen lassen möchten, kann es sein, dass Sie eine luftrechtliche Erlaubnis und/oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen. Gleiches gilt für den Aufstieg von Drohnen, Wetterballons oder Drachen, sowie die Inbetriebnahme von Lasern und Skybeamern.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden