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Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Nordrhein-Westfalen 99080015001000, 99080015001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080015001000, 99080015001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Flugprogramm (Synonym), Drohnenflug (Synonym), Luftfahrschau (Synonym), Flugtage (Synonym), Veranstaltungen (Synonym), Kunst- und Formationsflug (Synonym), Flugzeug (Synonym), Flugschau (Synonym), Luftverkehrsveranstaltung (Synonym), Kunstflug (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Veranstaltungen und Feste (1110100)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
  • Sonderöffnungszeiten und -genehmigungen (2150200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.09.2022

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Teaser

Wenn Sie eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen möchten, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegeneinander antreten, dann benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

Volltext

Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besucherinnen und Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und streng kontrolliert werden.

Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft, ob das Programm und die Teilnehmenden die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.

Während der Veranstaltung kontrolliert die Luftfahrtbehörde die Einhaltung dieser Vorgaben.

Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag zur Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
  • Einwilligung der oder des Flugplatzbetreibenden (sofern nicht die oder der Veranstaltende zugleich Flugplatzbetreibende oder Flugplatzbetreibender ist)
  • Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
    • Nachweis des Benutzungsrechts
    • Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
    • Karte im Maßstab 1:25000
    • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und der Ärztin beziehungsweise des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
    • Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
    • Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung
  • Auf Verlangen der zuständigen Stelle:
    • Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
    • Flugbetriebsanweisung der veranstaltungsleitenden Person
    • Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführenden
    • Vereinbarungen des Veranstaltenden mit den Luftfahrenden, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht und Unfallversicherten
    • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Bodenunfallversicherung
    • Nachweis über stetige Flugübungen der teilnehmenden Kunstflugpilotinnen und Kunstflugpiloten
    • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes

Voraussetzungen

  • Als Veranstalterin oder Veranstalter haben Sie eine VeranstaltendenHaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abgeschlossen.
  • Die Luftfahrtveranstaltung gefährdet die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht.

Kosten

Abgabe: Es fallen keine Kosten an
Bemerkung: Bei Antragstellung fallen noch keine Kosten an. Erst nach Antragsprüfung ist eine Gebühr zu entrichten, die von Art und Größe der Veranstaltung abhängig ist.

Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung einer Veranstaltung mit Luftfahrzeugen per Post beantragen:

  • Reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle führt eine Prüfung Ihres Antrags durch.
  • Es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleisten.
  • Nach Prüfung der Unterlagen, entscheidet die zuständige Stelle, ob Sie eine Genehmigung zur Durchführung der Luftfahrtveranstaltung erhalten.
  • Sie erhalten einen Genehmigungs oder Ablehnungsbescheid (per Post oder gegebenenfalls über das Serviceportal der zuständigen Stelle).
  • Die zuständige Stelle regelt im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen.

Während der Veranstaltung kontrolliert die zuständige Stelle die Einhaltung dieser Vorgaben.

Bearbeitungsdauer

2 - 8 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 8 Woche(n)
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht-motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung Erteilung
  • Luftfahrtveranstaltungen mit besonderen Gefahren verbunden, diese müssen genau geplant und durchgeführt sowie genau kontrolliert werden
  • an Zuverlässigkeit des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen
  • ohne Erlaubnis keine Luftfahrtveranstaltung möglich
  • Erlaubnis kann beantragt werden
  • es wird geprüft, ob das Programm und die Teilnehmenden die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten
  • im Fall einer Veranstaltungsgenehmigung werden notwendige Sicherheits und Lärmschutzvorkehrungen angeordnet
  • während der Veranstaltung wird die Einhaltung dieser Vorgaben überwacht
  • zuständig: zuständige Luftfahrtbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden