Erzeugergemeinschaft Anerkennung als Vereinigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 4 Agrarmarktstrukturgesetz (AgrarMSG)
- § 2 der Agrarmarktstrukturverordnung
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz - AgrarMSG) § 4 Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung
- Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV)
Wenn sich anerkannte landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse zusammenschließen, so bilden sie eine Vereinigung von Erzeugergemeinschaften. Als solche können sie anerkannt werden.
Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften haben die Aufgabe,
- die Qualität der landwirtschaftlichen Produktion zu verbessern,
- eine Konzentration des landwirtschaftlichen Angebots herbeizuführen,
- den Markt zuverlässig mit hochwertigen Produkten zu beliefern.
Sie beraten Erzeugergemeinschaften bei der Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes.
Erzeugergemeinschaften können ihren Vereinigungen auch die Koordinierung des Absatzes der Erzeugnisse, die Lagerung und die Verpackung übertragen.
Der Verkauf selbst gehört nicht zu den Aufgaben der Vereinigungen der Erzeugergemeinschaften. Der Verkauf wird durch die Erzeugergemeinschaft selbst durchgeführt.
Die Vereinigungen fördern einheitliche Erzeugungs- und Qualitätsregeln.
Anerkannte Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderung erhalten. Förderungen werden beispielsweise für gutes Marketing, effektive Absatzstrategien für Qualitätsprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft oder Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung gewährt.
Wenn sich anerkannte landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse zusammenschließen, so bilden sie eine Vereinigung von Erzeugergemeinschaften. Als solche können sie anerkannt werden.
Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften haben die Aufgabe,
- die Qualität der landwirtschaftlichen Produktion zu verbessern,
- eine Konzentration des landwirtschaftlichen Angebots herbeizuführen,
- den Markt zuverlässig mit hochwertigen Produkten zu beliefern.
Sie beraten Erzeugergemeinschaften bei der Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes.
Erzeugergemeinschaften können ihren Vereinigungen auch die Koordinierung des Absatzes der Erzeugnisse, die Lagerung und die Verpackung übertragen.
Der Verkauf selbst gehört nicht zu den Aufgaben der Vereinigungen der Erzeugergemeinschaften. Der Verkauf wird durch die Erzeugergemeinschaft selbst durchgeführt.
Die Vereinigungen fördern einheitliche Erzeugungs- und Qualitätsregeln.
Anerkannte Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderung erhalten. Förderungen werden beispielsweise für gutes Marketing, effektive Absatzstrategien für Qualitätsprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft oder Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung gewährt.
Um eine landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft als Vereinigung anerkennen zu lassen, wird
- eine beglaubigte Abschrift der Satzung der Vereinigung,
- ein beglaubigter Registerauszug bzw. eine beglaubigte Abschrift des Gründungsbeschlusses,
- eine Liste der Mitglieder mit Namen und Anschrift, und
- die von ihr aufgestellten gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln benötigt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen benötigt in Einzelfällen weitere Unterlagen. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Um eine landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft als Vereinigung anerkennen zu lassen, wird
- eine beglaubigte Abschrift der Satzung der Vereinigung,
- ein beglaubigter Registerauszug bzw. eine beglaubigte Abschrift des Gründungsbeschlusses,
- eine Liste der Mitglieder mit Namen und Anschrift, und
- die von ihr aufgestellten gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln benötigt.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen benötigt in Einzelfällen weitere Unterlagen. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Die Satzung der Vereinigung von Erzeugergemeinschaften muss Bestimmungen darüber enthalten,
- dass die Mitglieder nur anerkannte Erzeugergemeinschaften sein können, die das gleiche Erzeugnis oder die gleiche Gruppe verwandter Erzeugnisse erzeugen,
- dass sie die Beratung der ihr angehörenden Erzeugergemeinschaften durchführt,
- dass sie Erzeugungs- und Qualitätsregeln aufstellt, die für alle Mitglieder maßgebend sind.
- Eine bestimmte Rechtsform für die Bildung von Vereinigungen ist nicht vorgeschrieben.
- Die Vereinigung darf den Wettbewerb auf dem Markt nicht ausschließen.
Die Satzung der Vereinigung von Erzeugergemeinschaften muss Bestimmungen darüber enthalten,
- dass die Mitglieder nur anerkannte Erzeugergemeinschaften sein können, die das gleiche Erzeugnis oder die gleiche Gruppe verwandter Erzeugnisse erzeugen,
- dass sie die Beratung der ihr angehörenden Erzeugergemeinschaften durchführt,
- dass sie Erzeugungs- und Qualitätsregeln aufstellt, die für alle Mitglieder maßgebend sind.
- Eine bestimmte Rechtsform für die Bildung von Vereinigungen ist nicht vorgeschrieben.
- Die Vereinigung darf den Wettbewerb auf dem Markt nicht ausschließen.
Sie erhalten über die Anerkennung einen schriftlichen Bescheid.
Sie erhalten über die Anerkennung einen schriftlichen Bescheid.
Sie sollten sich bei der Bildung von Erzeugergemeinschaften oder Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften von fachkundigen Institutionen und Personen beraten lassen.
Hierzu bieten sich neben Fachverbänden und bereits bestehenden Zusammenschlüssen (beispielsweise Landesvereinigung der Milchwirtschaft, Genossenschaftsverband) auch die Landwirtschaftskammern NRW an.
Die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen kann widerrufen werden, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
Der Widerruf der Anerkennung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Sie sollten sich bei der Bildung von Erzeugergemeinschaften oder Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften von fachkundigen Institutionen und Personen beraten lassen.
Hierzu bieten sich neben Fachverbänden und bereits bestehenden Zusammenschlüssen (beispielsweise Landesvereinigung der Milchwirtschaft, Genossenschaftsverband) auch die Landwirtschaftskammern NRW an.
Die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen kann widerrufen werden, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.
Der Widerruf der Anerkennung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 32, 14469 Potsdam, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.
Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.
Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Potsdam über die auf der Internetseite www.erv.brandenburg.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.
Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften: Anerkennung als Vereinigung
- Der Zusammenschluss von anerkannten Erzeugergemeinschaften wird als Vereinigung von Erzeugergemeinschaften bezeichnet
- Der Zusammenschluss ist nur für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe von gleichartigen Erzeugnissen möglich
- Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften verbessern die Marktposition der deutschen Landwirtschaft
- Ziel ist, die Marktposition der Landwirte in der Wertschöpfungskette und die Qualität der landwirtschaftlichen Produktion zu verbessern
- Im Gegensatz zur Erzeugergemeinschaft gehört der Verkauf nicht zu den Aufgaben der Vereinigungen der Erzeugergemeinschaften
Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften: Anerkennung als Vereinigung
- Der Zusammenschluss von anerkannten Erzeugergemeinschaften wird als Vereinigung von Erzeugergemeinschaften bezeichnet
- Der Zusammenschluss ist nur für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe von gleichartigen Erzeugnissen möglich
- Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften verbessern die Marktposition der deutschen Landwirtschaft
- Ziel ist, die Marktposition der Landwirte in der Wertschöpfungskette und die Qualität der landwirtschaftlichen Produktion zu verbessern
- Im Gegensatz zur Erzeugergemeinschaft gehört der Verkauf nicht zu den Aufgaben der Vereinigungen der Erzeugergemeinschaften
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/
VL-MLUK-Abteilung3@MLUK.Brandenburg.de , +49 331 866 7601 (Sekretariat)
Postfach 60 11 50
14411 Potsdam
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Formulare zur Anerkennung von Vereinigungen landwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/agrarmarktstruktur
Formulare zur Anerkennung von Vereinigungen landwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/agrarmarktstruktur