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Erzeugergemeinschaft Anerkennung

Nordrhein-Westfalen 99078012016000, 99078012016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078012016000, 99078012016000

Leistungsbezeichnung

Erzeugergemeinschaft Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft anerkennen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Landwirt (Synonym), Bauer (Synonym), Absatz (Synonym), Marktstrukturgesetz (Synonym), Erzeugergemeinschaft Anerkennung (Synonym), Marktstrukturgesetz (Synonym), Zusammenschluss (Synonym), Winzer (Synonym), Großanbieter (Synonym), Bauer (Synonym), Landwirt (Synonym), Erzeugergemeinschaften (Synonym), Markt (Synonym), Erzeugergemeinschaften (Synonym), Erzeuger (Synonym), Erzeugergemeinschaft (Synonym), Großanbieter (Synonym), Mindesterzeugungsmenge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Landwirtschaft (078)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 2020-12-07

Teaser

Sie möchten sich mit anderen Landwirtinnen und Landwirten zusammenschließen, um konkurrenzfähiger zu sein. Was eine anerkannte Erzeugergemeinschaft bedeutet und wie Sie diese bilden können, erfahren Sie hier. Sie möchten sich mit anderen Landwirtinnen und Landwirten zusammenschließen, um konkurrenzfähiger zu sein. Was eine anerkannte Erzeugergemeinschaft bedeutet und wie Sie diese bilden können, erfahren Sie hier.

Volltext

Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Inhaberinnen und Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe nach dem Motto zusammen ist man stärker.

Ziel der Erzeugergemeinschaften ist es, die Erzeugung zu bündeln und so die Marktposition zu stärken.

Als Landwirtin oder Landwirt in einer Erzeugergemeinschaft können Sie gemeinsam beispielsweise kostengünstig Futtermittel, Saatgut, oder landwirtschaftliche Geräte beziehen. Durch die gemeinsame Vermarktung Ihrer Produkte bleiben Sie als Landwirtin oder Landwirt der Erzeugergemeinschaft konkurrenzfähig. Somit verbessert sich auch die Marktposition der Landwirtschaft.

Vereinigungen von Erzeugerzusammenschlüssen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenschlüsse von Erzeugergemeinschaften für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse.

Sie können Erzeugergemeinschaften für Schlachtvieh und Ferkel, Milch, fischwirtschaftliche Erzeugnisse, Eier und Geflügel, Wein, Qualitätsgetreide und Kartoffeln bilden. 

In einer Erzeugergemeinschaft müssen Sie einheitliche Erzeugungs- und Qualitätsregeln einhalten.

Anerkannte Erzeugergemeinschaften und anerkannte Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfen erhalten. Förderungen werden zum Beispiel für gutes Marketing, effektive Absatzstrategien für Qualitätsprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft, oder Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung gewährt.

Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Inhaberinnen und Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe nach dem Motto zusammen ist man stärker.

Ziel der Erzeugergemeinschaften ist es, die Erzeugung zu bündeln und so die Marktposition zu stärken.

Als Landwirtin oder Landwirt in einer Erzeugergemeinschaft können Sie gemeinsam beispielsweise kostengünstig Futtermittel, Saatgut, oder landwirtschaftliche Geräte beziehen. Durch die gemeinsame Vermarktung Ihrer Produkte bleiben Sie als Landwirtin oder Landwirt der Erzeugergemeinschaft konkurrenzfähig. Somit verbessert sich auch die Marktposition der Landwirtschaft.

Vereinigungen von Erzeugerzusammenschlüssen im Sinne dieses Gesetzes sind Zusammenschlüsse von Erzeugergemeinschaften für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse.

Sie können Erzeugergemeinschaften für Schlachtvieh und Ferkel, Milch, fischwirtschaftliche Erzeugnisse, Eier und Geflügel, Wein, Qualitätsgetreide und Kartoffeln bilden. 

In einer Erzeugergemeinschaft müssen Sie einheitliche Erzeugungs- und Qualitätsregeln einhalten.

Anerkannte Erzeugergemeinschaften und anerkannte Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Beihilfen erhalten. Förderungen werden zum Beispiel für gutes Marketing, effektive Absatzstrategien für Qualitätsprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft, oder Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung gewährt.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Anerkennung ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen schriftlich einzureichen. Dem Antrag sind:

1.die geltende Satzung der Agrarorganisation,

2.eine Liste mit Vornamen und Nachnamen, im Falle juristischer Personen der Namen, aller zum Zeitpunkt des Antrages vorhandenen Mitglieder der Agrarorganisation einschließlich deren jeweiliger Anschrift,

3. ein Nachweis für jedes in Nummer 2 genannte Mitglied, dass es die Anforderungen des Agrarorganisationenrechts an die Mitgliedschaft erfüllt, sowie

4.ein Nachweis zur Rechtsform (Registerauszug oder beglaubigte Abschrift des Gründungsvertrages einer Personenvereinigung) beizufügen.

Der Antrag auf Anerkennung ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen schriftlich einzureichen. Dem Antrag sind:

1.die geltende Satzung der Agrarorganisation,

2.eine Liste mit Vornamen und Nachnamen, im Falle juristischer Personen der Namen, aller zum Zeitpunkt des Antrages vorhandenen Mitglieder der Agrarorganisation einschließlich deren jeweiliger Anschrift,

3. ein Nachweis für jedes in Nummer 2 genannte Mitglied, dass es die Anforderungen des Agrarorganisationenrechts an die Mitgliedschaft erfüllt, sowie

4.ein Nachweis zur Rechtsform (Registerauszug oder beglaubigte Abschrift des Gründungsvertrages einer Personenvereinigung) beizufügen.

Voraussetzungen

Eine Erzeugergemeinschaft muss den allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen hinsichtlich

Rechtsform

Gründungsanlass

Hauptsitz

Satzung

und den besonderen Anerkennungsvoraussetzungen, zum Beispiel bezüglich Erzeugnisbereich, Zielsetzung, Mindestmitgliederzahl und Andienungspflichten, die jeweils für die antragstellende Agrarorganisation gelten, entsprechen.

  • Vertragsstrafen bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Mitgliedschaftspflichten

Eine Erzeugergemeinschaft muss den allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen hinsichtlich

Rechtsform

Gründungsanlass

Hauptsitz

Satzung

und den besonderen Anerkennungsvoraussetzungen, zum Beispiel bezüglich Erzeugnisbereich, Zielsetzung, Mindestmitgliederzahl und Andienungspflichten, die jeweils für die antragstellende Agrarorganisation gelten, entsprechen.

  • Vertragsstrafen bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Mitgliedschaftspflichten

Kosten

Für diese Amtshandlungen werden auf Grundlage des Gebührengesetzes und der Verwaltungsgebührenordnung NRW aufwandsabhängige Gebühren erhoben. Diese belaufen sich zwischen EUR 100 bis 2.000. Für diese Amtshandlungen werden auf Grundlage des Gebührengesetzes und der Verwaltungsgebührenordnung NRW aufwandsabhängige Gebühren erhoben. Diese belaufen sich zwischen EUR 100 bis 2.000.

Verfahrensablauf

Zur Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft sind der Antrag auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Über den Antrag ergeht ein Bescheid.

Zur Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft sind der Antrag auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Über den Antrag ergeht ein Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Monate, sobald der Antrag mit sämtlichen Unterlagen vorliegt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Monate, sobald der Antrag mit sämtlichen Unterlagen vorliegt.

Frist

Eine anerkannte Agrarorganisation muss der zuständigen Stelle jede Änderung innerhalb von drei Monaten ab dem Wirksamwerden der Änderung schriftlich mitteilen, wenn die Änderung die Anerkennungsvoraussetzung betrifft. Eine anerkannte Agrarorganisation muss der zuständigen Stelle jede Änderung innerhalb von drei Monaten ab dem Wirksamwerden der Änderung schriftlich mitteilen, wenn die Änderung die Anerkennungsvoraussetzung betrifft.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie sollten sich bei der Bildung von Erzeugergemeinschaften oder Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften von fachkundigen Institutionen und Personen beraten lassen. Hierzu bieten sich neben Fachverbänden und bereits bestehenden Zusammenschlüssen (beispielsweise Landesvereinigung der Milchwirtschaft, Genossenschaftsverband) auch die Landwirtschaftskammern an.

Die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen kann widerrufen werden, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. Der Widerruf der Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Sie sollten sich bei der Bildung von Erzeugergemeinschaften oder Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften von fachkundigen Institutionen und Personen beraten lassen. Hierzu bieten sich neben Fachverbänden und bereits bestehenden Zusammenschlüssen (beispielsweise Landesvereinigung der Milchwirtschaft, Genossenschaftsverband) auch die Landwirtschaftskammern an.

Die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen kann widerrufen werden, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben. Der Widerruf der Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft, Anerkennung

  •  Erzeugergemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse
  • Durch die gemeinsame Vermarktung ihrer Produkte können die Landwirtinnen und Landwirte der Erzeugergemeinschaft ihr Angebot bündeln und bleiben so konkurrenzfähig
  • Erzeugergemeinschaften können durch einheitliche Erzeugungs- und Qualitätsregeln ihre Erzeugnisse besser an die Erfordernisse des Marktes anpassen

Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft, Anerkennung

  • Erzeugergemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse
  • Durch die gemeinsame Vermarktung ihrer Produkte können die Landwirtinnen und Landwirte der Erzeugergemeinschaft ihr Angebot bündeln und bleiben so konkurrenzfähig
  • Erzeugergemeinschaften können durch einheitliche Erzeugungs- und Qualitätsregeln ihre Erzeugnisse besser an die Erfordernisse des Marktes anpassen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare zur Anerkennung von landwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutzes https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/agrarmarktstruktur.

Formulare zur Anerkennung von landwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutzes https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/agrarmarktstruktur.