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Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Nordrhein-Westfalen 99067012236002, 99067012236002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067012236002, 99067012236002

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdpatent (Synonym), Jagen (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jäger (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jägerei (Synonym), Beize (Synonym), Falknerei (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagd (Synonym), Verlängerung (Synonym), JagdwesenBeizjagd (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdlizenz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Neuerteilung (236)

Verrichtungsdetail

Jahresjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerjugendfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Sind Sie bereits in Besitz eines Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Den Jagdschein verlängern Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Erforderliche Unterlagen

  • deutscher Jagdschein
  • deutscher Falknerjagdschein
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • ggf. aktuelle(s) Lichtbild(er)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjugendfalknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • Personen, die bereits einen deutschen Falknerjagdschein besitzen oder besessen haben
  • für Personen unter 18 Jahre, Mindestalter 16 Jahre
  • ist für 1 Jagdjahr gültig
  • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
  • Besitz eines Jugendjahresjagdscheins oder Ausländerjugenjahresjagdscheins ist Voraussetzung
  • wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja