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Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Nordrhein-Westfalen 99067012236001, 99067012236001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067012236001, 99067012236001

Leistungsbezeichnung

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdschein (Synonym), Beize (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jägerei (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Beizjagd (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Verlängerung (Synonym), Jagd (Synonym), Jäger (Synonym), Falknerei (Synonym), Jagdwesen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Neuerteilung (236)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 7 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesjagdscheins für ausländische Jugendfalkner abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins für ausländische Jugendfalkner, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • deutscher Jagdschein
  • deutscher Falknerjagdschein
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjugendfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • für Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben
  • für Personen unter 18 Jahre, Mindestalter 16 Jahre
  • ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • Besitz eines Jahresjagdscheins oder Ausländerjahresjagdscheins ist Voraussetzung
  • wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Den Jagdschein verlängern Sie bei der unteren Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja