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Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Nordrhein-Westfalen 99067009123002, 99067009123002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067009123002, 99067009123002

Leistungsbezeichnung

Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausländerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagd (Synonym), Jagdkarte (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jäger (Synonym), Jagen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Wiedererteilung (123)

Verrichtungsdetail

Jahresjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn Ihnen der Ausländerjagdschein entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.

Wenn Ihnen der Jahresjagdschein für Ausländer entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat, erneut beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein entzogen
  • verstrichene Sperrfrist

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
  • für die Jagd in Deutschland erforderlich
  • erneute Beantragung nach Entzug erforderlich
  • Beantragung erst nach Ablauf der Sperrfrist möglich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
  • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
  • wird von der Behörde, die den Jagdschein entzogen hat, wiedererteilt
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Die untere Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein entzogen hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja