Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen

Nordrhein-Westfalen 99067006236001, 99067006236001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067006236001, 99067006236001

Leistungsbezeichnung

Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen

Leistungsbezeichnung II

Jugendjagdschein-Tagesjagdschein verlängern lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jägerei (Synonym), Jagen (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagd (Synonym), Jäger (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jägerschein (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagdwesen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Neuerteilung (236)

Verrichtungsdetail

Tagesjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1  - 3 und 5 sowie  § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn die Gültigkeit Ihres Jugendjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Einwilligung der sorgeberechtigten Person

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jugendjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
  • für Jagd in Deutschland erforderlich
  • Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben
  • wenn Gültigkeit abgelaufen ist oder abläuft, dann muss Jagdschein verlängert werden, wenn weiterhin die Jagd ausgeübt werden soll
  • für Personen unter 18 Jahren, Mindestalter 16 Jahre
  • Begleitung durch jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder Beauftragten erforderlich
  • keine Teilnahme an Gesellschaftsjagd
  • ist 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
  • zuständig: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja