Jagdschein ändern lassen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jägerei (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Umzug (Synonym), Heirat (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagen (Synonym), Namensänderung (Synonym), Eheschließung (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagd (Synonym), Jäger (Synonym), Änderung (Synonym), Hauptwohnsitz (Synonym), Jägerschein (Synonym), Geburtsname (Synonym), Jagdwesen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.
Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
- Jagdschein Änderung
- Der Jagdschein ist für die Jagd in Deutschland erforderlich.
- Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
- wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde geändert
- Zuständigkeit: untere Jagdbehörde
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja