Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung
Inhalt
Öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens
Begriffe im Kontext
Insolvenzverfahren (Synonym), Bekanntmachung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
10.05.2021
Fachlich freigegeben durch
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Durch die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens werden die betroffenen Personenkreise informiert und der förmliche Nachweis der Zustellung geführt.
Die öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens hat insbesondere zwei Ziele:
- Zum einen sollen alle Personen, deren Interessen durch die Eröffnung und den Fortgang des Insolvenzverfahrens berührt sind, unterrichtet werden.
- Zum anderen genügt die öffentliche Bekanntmachung zum Nachweis der Zustellung an die Beteiligten.
Öffentlich bekanntzumachen sind u.a.:
- Eröffnung, Einstellung bzw. Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung
- Zeit, Ort und Tagesordnung der Gläubigerversammlung (Einberufung)
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Anordnung bzw. Aufhebung bestimmter Verfügungsbeschränkungen
- Anzeige der Masseunzulänglichkeit
- Versagung der Restschuldbefreiung
Die Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte erfolgen auf dem länderübergreifend eingerichteten Justizportal des Bundes und der Länder www.insolvenzbekanntmachungen.de.
- Insolvenzverfahren öffentliche Bekanntmachung
- Öffentliche Bekanntmachung bestimmter Zwischenschritte des Insolvenzverfahrens